Zinsloses Schuldarlehen an Schule gezahlt, wohin damit?

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  • Heinz der Nacht
    Neuer Benutzer
    • 25.03.2011
    • 2

    #1

    Zinsloses Schuldarlehen an Schule gezahlt, wohin damit?

    Unser Sohn (6 J.) besucht eine ErsatzSchule (prv. Schule). Gemäß Schulvertrag kommt zum mtl. Schulgeld noch eine Einmalzahlung in Höhe von 450,00 EUR als zinsloses Darlehen für die Schule dazu. Das Geld bekommt man nach Vertragsende (10 Jahre) zurück. Wo kann ich das steuerlich ansetzen? Das Schulgeld ist klar, aber ein Schuldarlehen!!! verheiratet, beide Arbeitnehmer, 1 Kind! Vielen Dank für die Hilfe.
  • sophie m.
    Neuer Benutzer
    • 27.01.2010
    • 420

    #2
    AW: Zinsloses Schuldarlehen an Schule gezahlt, wohin damit?

    die Hingabe des Darlehens wie später auch die Rückzahlung durch den Schulträger hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun.

    Kommentar

    • Heinz der Nacht
      Neuer Benutzer
      • 25.03.2011
      • 2

      #3
      AW: Zinsloses Schuldarlehen an Schule gezahlt, wohin damit?

      Ich hatte schon so etwas befürchtet, danke!

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7878

        #4
        AW: Zinsloses Schuldarlehen an Schule gezahlt, wohin damit?

        Ist ja auch logisch: Ihr Vermögen hat sich ja nicht geändert, denn durch die Zahlung haben Sie ja gleichzeitig eine Darlehensforderung in gleicher Höhe erworben. KÖNNTEN Sie die Darlehenshingabe absetzen, MÜSSTEN Sie gleichzeitig konsequenterweise die Versteuerung im Moment der Darlehensrückzahlung fordern ;-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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