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    Anlage KAP

    Hi,

    habe in Anlage KAP meine Aktiengewinne wie im Steuerbescheid eingegeben, da ich ja 25% abgeltungssteure gezahlt habe aber steuerklasse 1 bin.

    Nun verstehe ich aber nicht wieso meine einkommensteure von 3200€ auf 4500€ anstiegt, sowie die kapitalertragssteuer mit aufgeführt wird.

    Denn wenn ich die Prüfung beantrage bekomme ich lt Elster 750€ wieder ohne die Anlage KAP sind es 850€

    Hab das mal hier rein kopiert

    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
    Kapitalerträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
    Gewinne aus der Veräußerung von
    Kapitalanlagen (ohne Aktien). . . . . . . . . . . . . . 0
    Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. . . . . . . . 6.392
    Zwischensumme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.592
    abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
    Sparer-Pauschbetrag. . . . . . . . . . . . . . . . . -801
    Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG. . . . . . . 5.791
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 20.822 . . . . . . . . . . . . . . 2.924
    zu versteuern nach
    § 34 Absatz 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 600 . . . . . . . . . . . . . . . 165
    zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . 5.791 . . . . . . . . . . . . . . 1.415
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.504

    #2
    Die Steuerklasse spielt bei der Jahresveranlagung keine Rolle, da man entweder nach der Grundtabelle (Alleinstehend oder getrennte Veranlagung) ODER der Splittingtabelle für Verheiratete besteuert wird.

    Soweit der Sparer-Pauschbetrag noch nicht in Anspruch genommen worden ist, müsste die Erstattung aus den Kapitalerträgen bei genau 200 € liegen (Differenz gezahlter Kapitalertragsteuer zu der auf die Einkünfte festgesetzten Steuer).
    Kommt die Günsterberechnung zum Ergebnis, dass der Ansatz in der Steuererklärung besser ist, wird die darauf entfallende Steuer bei der festgesetzten Steuer hinzugerechnet. Im gleichen Schritt wird aber bei der Abrechnung die schon bereits gezahlte (höhere) Steuer gegengerechnet.

    Hier kommt noch ins Spiel, dass wohl eine Kirchensteuerpflicht vorliegt und daher die Aktienerträge ZWINGEND zu erklären sind. Ansonsten hätte man nach § 32 d Einkommensteuergesetz exakt 25% Kapitalertragsteuer.

    Eine kleinere Auswirkung haben die nach § 34 Einkommensteuergesetz teilweise begünstigten Einkünfte (1/5 des Betrages wird für die Berechnung zu Grunde gelegt, dann x 5 genommen. Dadurch flacht man die Progressions-Steuerspitze ab).

    Wie sieht es denn im Abrechnungsteil mit der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag aus? Erhöhen sich DORT die Erstattungsbeträge bei der Berechnung mit der Anlage KAP oder sind die ebenfalls höher, wenn man KAP weg lässt?

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Bei der Einkommensteuer werden alle Einkünfte angezeigt - unabhängig davon, mit welchem Steuersatz diese berechnet wurden. Nach der von Ihnen angeführten Berechnung wurden die Kapitalerträge mit 25% versteuert (§ 32d Abs. 1 EStG), der Rest nach dem (höheren) persönlichen Steuersatz.

      Gegen die höhere Einkommensteuer wird dann aber die bereits abgezogene Kapitalertragsteuer / Abgeltungsteuer gegengerechnet. Das sollte dann mit + / - 0 raus kommen.

      Die niedrigere Erstattung kann ich mir nur dadurch erklären, dass entweder von der Bank nicht für alle Kapitalerträge Steuern einbehalten wurden oder - ggf. - noch Kirchensteuer auf die Kapitalerträge nacherhoben werden muss.

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        #4
        AW: Anlage KAP

        jap,

        muss noch kirchensteuer bezahlen, naja ich werds mal einreichen,

        wird schon seine richtigkeit haben

        Danke für die Antworten

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