Ich fahre einen von meimem Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen mit 1% Regelung und entsprechend den Kilometern anfallenden zusätzlichen Kosten.
Der Ort meiner Arbeitsstätte ist normalerweise das ganze Jahr über gleich.
Jetzt kommt es jedoch mehrmals im Jahr vor, dass ich eine Woche beim Kunden (innerhalb Deutschland) tätig bin.
Kann ich diese Fahrten als Auswärtstätigkeit geltend machen? (es entstehen ja zusätzlich nicht unerhebliche Fahrkilometer)
Der Ort meiner Arbeitsstätte ist normalerweise das ganze Jahr über gleich.
Jetzt kommt es jedoch mehrmals im Jahr vor, dass ich eine Woche beim Kunden (innerhalb Deutschland) tätig bin.
Kann ich diese Fahrten als Auswärtstätigkeit geltend machen? (es entstehen ja zusätzlich nicht unerhebliche Fahrkilometer)
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