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    Private Krankenversicherung

    Mein Mann und unser gemeinsamer Sohn sind privat krankenversichert (Vollversicherung). Mein Mann bekommt die Hälfte seiner Beiträge durch den Arbeitgeber ersetzt. Auch an den Beiträgen für die Krankenversicherung unseres Sohnes beteiligt sich der Arbeitgeber hälftig, da die Hälfte der Gesamtsumme der beiden Krankenversicherungsbeiträge niedriger liegt als der Höchstbeitrag, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für meinen Mann anfallen würde.Die Versicherungsbeiträge für unseren Sohn haben wir bei dessen Anlage Kind erfasst, hier ist aber kein Feld für die durch den Arbeitgeber erstatten Beiträge.
    Die vom Arbeitgeber erstatteten Beiträge haben wir daher komplett bei den Vorsorge-aufwendungen meine Mannes eingegeben, ebenso hier natürlich auch die Beiträge für die Krankenversicherung meines Mannes, aufgesplittet nach Basisschutz und übersteigende Beträge.

    Jetzt haben wir ein Problem bei der Plausibilitätsberechnung, es kommt ein Abbruchhinweis.
    Fehlermeldung: Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50 % der Summer der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und zu sozialen Pflegepflichtversicherungen.

    Gibt es hier eine Lösung für eine korrekte Eingabe???
    Danke vorab für eure Hilfe.

    #2
    AW: Private Krankenversicherung

    Da die Versicherung nach Basis- und darüberhinausgehender Absicherung aufgeteilt ist, würde ich auch die Arbeitgebererstattung entsprechend aufteilen (Zeilen 34 und 35). Der Arbeitgeber beteiligt sich doch tatsächlich an 50% der Basisversicherung und 50% der Wahlleistungen.

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      #3
      AW: Private Krankenversicherung

      Das würde allerdings §3 (2) Satz 1 Nr.1 EStG widersprechen.

      Der Abbruchhinweis von ElFo ist einfach falsch, übermitteln kann man trotzdem, und wenn man unbedingt rechnen will, kann man in einer rein zur Berechnung erstellten Kopie der Datei z.B. den Basisbeitrag so erhöhen, dass die Zuschüsse unter 50% sinken und im Gegenzug den gleichen Betrag auf die Rückerstattung draufschlagen.

      Mit der Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen durch Arbeitgeber hat das aber (wie so oft in diesem Unterforum) nichts zu tun.

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        #4
        AW: Private Krankenversicherung

        Ja, da hat der Gesetzgeber nicht aufgepasst und darüber nachgedacht, dass die Arbeitgeber die Hälfte aller Versicherungsbeiträge zahlen (und nicht nur die Hälfte der Basisabsicherung wie bei den gesetzlich Versicherten).

        Daher sind die Eintragungen richt UND SOLLTEN AUCH NICHT VERÄNDERT WERDEN. Denn spätestens bei dem Abgleich mit den von der Versicherung elektronisch übermittelten Daten würde es sonst zu Problemen kommen.

        Der Fehler dürfte übrigens erst bei der Steuerberechung und nicht schon bei der Plausibilitätsprüfung kommen. Damit ist eine Übermittlung möglich.

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          #5
          AW: Private Krankenversicherung

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Ja, da hat der Gesetzgeber nicht aufgepasst und darüber nachgedacht, dass die Arbeitgeber die Hälfte aller Versicherungsbeiträge zahlen (und nicht nur die Hälfte der Basisabsicherung wie bei den gesetzlich Versicherten).
          Gerade der eingefügte Teilsatz in Absatz 2 Satz 1 erscheint nur sinnvoll, wenn der Gesetzgeber sich durchaus bewusst war, dass der AG-Zuschuss sich nach dem vollen Beitrag berechnet, aber es explizit gewollt war, dass er in Gänze auf den Basisbeitrag angerechnet wird. Das Gesetz ist nur von den Programmierern falsch umgesetzt worden.

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            #6
            AW: Private Krankenversicherung

            Ja, das steht da drin und deswegen haben die nicht aufgepasst, denn bereits SEIT JAHREN werden bei Arbeitgeberzuschüsse für ALLE Arten von Kranken- und Pflegeversicherungen gezahlt. Deswegen ist das neue Gesetz ja auch (mal wieder) so weltfremd. Mal abgesehen davon, dass für die meisten privat Versicherten sowieso immer noch das 2004er Recht besser ist, als das neue - super Steuerentlastung.

            Aber das ist eine andere Sache und hat mít diesem Beitrag nichts mehr zu tun.

            Fakt ist, dass man beim Erstellen seiner Steuererklärung nicht von den Bescheinigungen seines Arbeitgebers und seiner Versicherung abweichen darf / sollte, da es ansonsten zu Problemen und Nachfragen wegen der elektronischen Datenübermittlung kommen wird.

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              #7
              AW: Private Krankenversicherung

              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
              Ja, das steht da drin und deswegen haben die nicht aufgepasst, denn bereits SEIT JAHREN werden bei Arbeitgeberzuschüsse für ALLE Arten von Kranken- und Pflegeversicherungen gezahlt.
              Natürlich. Aber sie haben bewusst entschieden, dass der AG-Zuschuss halt nicht anteilig auf auf die Gesamtbeiträge für Basis- und Wahlleistungen angerechnet wird, sondern insgesamt auf die Basisleistungen angerechnet wird. Das zeigt, dass sie sich der Problematik durchaus bewusst waren. Nur dass die Programmierer gepennt haben.

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