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LohnStBescheinig 2010>Übermittlung nicht möglich

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    LohnStBescheinig 2010>Übermittlung nicht möglich

    Guten Tag,

    bin ein neues Mitglied.



    Ich arbeite mit Lexware Lohn und Gehalt.

    Die Übermittlung der LohnSt Bescheinigung 2010 schlägt seit Februar 2011 fehl.


    Alle technischen Voraussetzungen sind gegeben und überprüft.




    Mit Hilfe der ELSTER Spezialisten kann das Problem seit heute wiefolgt eingegrenzt werden:

    Lohnst. Bescheinigung 2009 ist im System.
    Protokoll 2009 wurde nicht abgeholt.
    Portal für 2009 ist geschlossen - daher erhalte ich bei Übermittlung die Fehlermeldung "Nutzerdaten können nicht entschlüsselt werden"-

    Die Daten für 2010 können jedoch erst übermittelt werden, wenn die Protokolle für 2009 abegeholt wurden. Das ist mit ELSTER nicht mehr möglich.

    Finanzamt hat inzwischen die fehlenden LohnSt. Bescheinigungen 2010 reklamiert.

    Weiß jemand weiter???

    Danke + Gruß
    FritzFrosch

    #2
    AW: LohnStBescheinig 2010>Übermittlung nicht möglich

    "Finanzamt hat inzwischen die fehlenden LohnSt. Bescheinigungen 2010 reklamiert."

    Dazu schriftlich eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. Begründung: Probleme bei der Erstellung der Lohnsteuererklärung mit dem Elster-Formular.

    Viele Grüße

    Kommentar


      #3
      AW: LohnStBescheinig 2010>Übermittlung nicht möglich

      Genau lesen: Es geht nicht ums Elster-Formular, sondern um Lexware Lohn und Gehalt ...

      und in erster Linie darum, dass die Übertragungsprotokolle aus dem letzten Jahr nicht abgeholt wurden.

      Da die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 bis zum 28.02.2011 hätten übermittelt werden müssen, gibt es da jetzt (gut 5 Monate später) natürlich Probleme.

      Grds. sollte ein Abruf der alten Protokolle allerdings noch möglich sein.

      Haben Sie in der Zwischenzeit vielleicht Ihr Zertifikat gewechselt?

      Bei der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen wird immer geprüft, ob zu dem aktuellen Zertifikat noch nicht abgeholte Bescheinigungen vorliegen.

      Dies kann zu zwei Problemen führen:
      1. Das Programm denkt, es würde noch das alte Zertifikat nutzen und versucht dann, mit dem neuen Zertifikat die Daten abzurufen, an die man nur mit dem alten Zertifikat kommt.
      2. Bei einem neuen Zertifikat werden die alten Daten einfach ignoriert, obwohl sie noch hätten abgerufen werden müssen.


      Allerdings könnte gerade in dem Zertifikat auch die Lösung für das Problem liegen. Wenn Lexware die Daten richtig umsetzen kann, sollte mit einem neuen Zertifikat kein Abgleich mit Vorjahreswerten mehr erfolgen (denn zu diesem Zertifikat liegen ja keine Daten vor).

      Eine andere "Umgehungslösung" als ein neues Zertifikat fällt mir allerdings momentan nicht ein.

      Kommentar

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