Hallo,
meine unehelicher Lebenspartner und Vater meines Kindes, wohnhaft im gemeinsamen Haushalt, ist noch Student (ohne BAföG, aber mit geringfügiger Beschäftigung). Ich selbst beziehe ein gutes Gehalt.
Er kann aber beispielsweise keine Sozialleistungen z.B. Wohngeld etc. erhalten, da mein Einkommen dem im Wege steht.
Inwiefern kann ich steuerlich geltend machen, dass ich meinen Lebenspartner als „bedürftige Person“ unterstütze z.b. KV-und PV-Beiträge (freiwillige Mitgliedschaft in KK), aber auch Fahrkosten, Lehrbücher oder Semesterbeiträge etc. zahle.
Aufwendungen wurden immer direkt von mir bezahlt (überwiesen an Bahn, an Uni, an Bücherhändler u.s.w.), außer KK-Beiträge, die gingen direkt von seinem Konto ab.
Was muss beachtet werden? Sollte ich in der Zukunft die KV- und PV- Beiträge meines Partners auch von meinem Konto direkt an seine KK überweisen (wegen der Nachweisführung)
Vielen Dank!
Kerstin
meine unehelicher Lebenspartner und Vater meines Kindes, wohnhaft im gemeinsamen Haushalt, ist noch Student (ohne BAföG, aber mit geringfügiger Beschäftigung). Ich selbst beziehe ein gutes Gehalt.
Er kann aber beispielsweise keine Sozialleistungen z.B. Wohngeld etc. erhalten, da mein Einkommen dem im Wege steht.
Inwiefern kann ich steuerlich geltend machen, dass ich meinen Lebenspartner als „bedürftige Person“ unterstütze z.b. KV-und PV-Beiträge (freiwillige Mitgliedschaft in KK), aber auch Fahrkosten, Lehrbücher oder Semesterbeiträge etc. zahle.
Aufwendungen wurden immer direkt von mir bezahlt (überwiesen an Bahn, an Uni, an Bücherhändler u.s.w.), außer KK-Beiträge, die gingen direkt von seinem Konto ab.
Was muss beachtet werden? Sollte ich in der Zukunft die KV- und PV- Beiträge meines Partners auch von meinem Konto direkt an seine KK überweisen (wegen der Nachweisführung)
Vielen Dank!
Kerstin
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