Hallo,
ich bin nicht so ein Steuerfuchs, ist erst meine zweite Erklärung oder so. Daher eine - vermutlich - blöde Frage, die ich aber trotz Foren-Suche und Google noch nicht klären konnte:
Ich bin in der ersten Septemberwoche 2011 aus der Kirche ausgetreten. Damit bin ich ab November von der Kirchensteuer befreit. Was gebe ich nun bei den allgemeinen Angaben unter "Religion" an:
1) Inklusive September bis Jahresende: keine Relgion? (Monat des Austritts)
2) Inklusive Oktober bis Jahresende: keine Religion? (Folgemonat des Austritts)
3) Inklusive November bis Jahresende: keine Religion (Ende der Kirchensteuerpflicht)
Das ist wichtig für mich, weil es beim Arbeitgeber einen Fehler gab, in Folge dessen mir für November und Dezember noch die Kirchensteuer abgezogen wurde. Das Geld hätte ich gerne zurück.
Und wo ich gerade schreibe, obwohl es "offtopic" ist: Auf meiner Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2011 steht unter "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein knapp dreistelliger Wert. Ich kapiere nicht, wo ich den eintragen muss (oder ob überhaupt).
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
ich bin nicht so ein Steuerfuchs, ist erst meine zweite Erklärung oder so. Daher eine - vermutlich - blöde Frage, die ich aber trotz Foren-Suche und Google noch nicht klären konnte:
Ich bin in der ersten Septemberwoche 2011 aus der Kirche ausgetreten. Damit bin ich ab November von der Kirchensteuer befreit. Was gebe ich nun bei den allgemeinen Angaben unter "Religion" an:
1) Inklusive September bis Jahresende: keine Relgion? (Monat des Austritts)
2) Inklusive Oktober bis Jahresende: keine Religion? (Folgemonat des Austritts)
3) Inklusive November bis Jahresende: keine Religion (Ende der Kirchensteuerpflicht)
Das ist wichtig für mich, weil es beim Arbeitgeber einen Fehler gab, in Folge dessen mir für November und Dezember noch die Kirchensteuer abgezogen wurde. Das Geld hätte ich gerne zurück.
Und wo ich gerade schreibe, obwohl es "offtopic" ist: Auf meiner Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2011 steht unter "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein knapp dreistelliger Wert. Ich kapiere nicht, wo ich den eintragen muss (oder ob überhaupt).
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
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