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Allg. Angaben / Religion: Welches Datum ist relevant?

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    Allg. Angaben / Religion: Welches Datum ist relevant?

    Hallo,

    ich bin nicht so ein Steuerfuchs, ist erst meine zweite Erklärung oder so. Daher eine - vermutlich - blöde Frage, die ich aber trotz Foren-Suche und Google noch nicht klären konnte:

    Ich bin in der ersten Septemberwoche 2011 aus der Kirche ausgetreten. Damit bin ich ab November von der Kirchensteuer befreit. Was gebe ich nun bei den allgemeinen Angaben unter "Religion" an:
    1) Inklusive September bis Jahresende: keine Relgion? (Monat des Austritts)
    2) Inklusive Oktober bis Jahresende: keine Religion? (Folgemonat des Austritts)
    3) Inklusive November bis Jahresende: keine Religion (Ende der Kirchensteuerpflicht)

    Das ist wichtig für mich, weil es beim Arbeitgeber einen Fehler gab, in Folge dessen mir für November und Dezember noch die Kirchensteuer abgezogen wurde. Das Geld hätte ich gerne zurück.

    Und wo ich gerade schreibe, obwohl es "offtopic" ist: Auf meiner Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2011 steht unter "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" ein knapp dreistelliger Wert. Ich kapiere nicht, wo ich den eintragen muss (oder ob überhaupt).

    Vielen Dank vorab für die Hilfe!

    #2
    AW: Allg. Angaben / Religion: Welches Datum ist relevant?

    Zitat von PvD Beitrag anzeigen
    Ich bin in der ersten Septemberwoche 2011 aus der Kirche ausgetreten.
    Damit bin ich ab November von der Kirchensteuer befreit.
    Das versteh ich jetzt nicht. Der Kirchenaustritt erfolgt doch zum nächsten ersten, oder? Oder hast Du Deine Lohnsteuerkarte erst im Oktober ändern lassen? Das wäre aber für die Einkommensteuererklärung unerheblich.

    Zitat von PvD Beitrag anzeigen
    "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit"
    Ich kapiere nicht, wo ich den eintragen muss
    Bei mir steht unter Nr. 20 in der Lohnsteuerbescheinigung:
    'In Anlage N Zeile 51 oder 56 berücksichtigen'.

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      #3
      AW: Allg. Angaben / Religion: Welches Datum ist relevant?

      Hi,

      also bei der Verpflegung habe ich mich wirlich blöd angestellt. :-( bitte vergessen!

      Beim Kirchenaustritt ist es so: Beim Amtsgericht erklärt man den Kirchenaustritt und ist damit ab sofort (bei Unterschrift) konfessionslos, hat man mir dort erklärt.
      Mit dem Schrieb geht man dann ja zum Finanzamt (habe ich am folgenden Tag getan) und lässt das auf der Steuerkarte vermerken. Allerdings muss man im Folgemonat (zumindest hier in Berlin), bei mir also entsprechend im Oktober, dann trotzdem noch zahlen. Kofessionslosigkeit und Befreiung von der Kirchensteuerpficht sind demnach - so mei Verständnis - zwei verschiedene paar Schuhe. Daher auch meine Frage, welcher der beiden "Zustände" nun bei den allgemeinen Angaben einzutragen ist. Habe das Problem jetzt aber glaube ich gelöst, in dem ich einfach die Steuerberechnung des Elsterformulars genutzt habe. Ja ich weiß, diese Erkentnis kam spät. ;-) Als ich bei den allg. Angaben nur bei November und Dezmber "keine Releigion" eingetragen habe, kam bei der Berechnung genau der Wert heraus, den ich meines Erachtens nach zu viel bezahlt habe. Meine Schlußfolgerung: Unter den allg. Angaben ist bei "Religion" nicht die Konfessionzugehörigkeit, sondern die Kirchensteuerpflicht in den jeweiligen Monaten gemeint. Hoffe, damit liege ich richtig...

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        #4
        AW: Allg. Angaben / Religion: Welches Datum ist relevant?

        ___:-( bitte vergessen!

        Guck mal nach, vielleicht kannst Du's ja noch editieren ;D

        ___Unter den allg. Angaben ist bei "Religion" nicht die Konfessionzugehörigkeit, sondern die Kirchensteuerpflicht in den jeweiligen Monaten gemeint.

        Ja, so isses. Und scheinbar isses auch wirklich so, dass das in Berlin erst ab dem übernächsten Monat greift :-0 , siehe

        http://www.kirchenaustritt.de/berlin/

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          #5
          AW: Allg. Angaben / Religion: Welches Datum ist relevant?

          Hallo,

          ich würde trotzdem in ElFo auf der ersten Seite des Hauptvordruckes bei 'Religionswechsel/monatl. Abgabe' die Kirchenzugehöriglkeit bis Sept. angeben, denn ab Okt. bist Du ja ausgetreten.
          Das evtl. in BE im nächsten Monat (erstmal) noch KiSt einbehalten wird hat ja mit der Kirchenzugehörigkeit nix zu tun, sondern evtl. damit das die Weitergabe für die Abrechnung wichtiger Daten nicht so schnell erfolgen kann.

          Und warum sollte man noch KiSt zahlen wenn man den Monat schoin nicht mehr in der Kirche war?

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            #6
            AW: Allg. Angaben / Religion: Welches Datum ist relevant?

            nur @Chapnator,
            Zitat: Und warum sollte man noch KiSt zahlen wenn man den Monat schoin nicht mehr in der Kirche war?

            Weil es das Landeskirchenrecht so vorschreibt.
            In katholischen Gegenden bezahlt auch der Arbeitnehmer zusätzlich zum konfessionsverschiedenen Ehegatten Kirchensteuer.

            ;-)
            Gruss stiller
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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              #7
              AW: Allg. Angaben / Religion: Welches Datum ist relevant?

              Hallo,

              nur @Chapnator,
              Zitat: Und warum sollte man noch KiSt zahlen wenn man den Monat schoin nicht mehr in der Kirche war?

              das ist nicht nur in Berlin so, z.Bsp. gilt diese Regel in Sachsen auch und durchaus noch in anderen BL, Ursache wie schon erwähnt das Landeskirchenrecht.

              Tschüß

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