Sachverhalt:
Ein Azubi zahlt 2011 während seiner Ausbildung Kirchensteuer vom 01.01.-31.08..
Dann tritt er aus der Kirche aus und zahlt vom 01.09.-31.12. keine Kirchensteuer mehr (Amtsgericht und alles beteiligt, also richtig!). Dies trägt er auch in Elster so ein (monatsgenaue Eingabe).
Elster:
Während der Ausbildung wurde die Kirchensteuer vom jeweiligen Monatsbrutto berechnet. Nun berechnet Elster die Kirchensteuer vom Jahresbrutto! Dadurch wurde laut Elster zu wenig Kirchensteuer gezahlt und es werden ca. 30 € nach veranlagt!
Frage:
Ist das geltendes Recht oder ein Fehler von Elster?
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist, da die Kirchensteuer im jeweiligen Zeitraum vom zur Verfügung stehenden Einkommen gezahlt wurde! Und in eben dem Zeitraum war X noch Azubi!
Gruß
der Steuerfrager
Ein Azubi zahlt 2011 während seiner Ausbildung Kirchensteuer vom 01.01.-31.08..
Dann tritt er aus der Kirche aus und zahlt vom 01.09.-31.12. keine Kirchensteuer mehr (Amtsgericht und alles beteiligt, also richtig!). Dies trägt er auch in Elster so ein (monatsgenaue Eingabe).
Elster:
Während der Ausbildung wurde die Kirchensteuer vom jeweiligen Monatsbrutto berechnet. Nun berechnet Elster die Kirchensteuer vom Jahresbrutto! Dadurch wurde laut Elster zu wenig Kirchensteuer gezahlt und es werden ca. 30 € nach veranlagt!
Frage:
Ist das geltendes Recht oder ein Fehler von Elster?
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist, da die Kirchensteuer im jeweiligen Zeitraum vom zur Verfügung stehenden Einkommen gezahlt wurde! Und in eben dem Zeitraum war X noch Azubi!
Gruß
der Steuerfrager
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