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Kirchensteuer 2011

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    Kirchensteuer 2011

    Sachverhalt:
    Ein Azubi zahlt 2011 während seiner Ausbildung Kirchensteuer vom 01.01.-31.08..
    Dann tritt er aus der Kirche aus und zahlt vom 01.09.-31.12. keine Kirchensteuer mehr (Amtsgericht und alles beteiligt, also richtig!). Dies trägt er auch in Elster so ein (monatsgenaue Eingabe).

    Elster:
    Während der Ausbildung wurde die Kirchensteuer vom jeweiligen Monatsbrutto berechnet. Nun berechnet Elster die Kirchensteuer vom Jahresbrutto! Dadurch wurde laut Elster zu wenig Kirchensteuer gezahlt und es werden ca. 30 € nach veranlagt!

    Frage:
    Ist das geltendes Recht oder ein Fehler von Elster?
    Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist, da die Kirchensteuer im jeweiligen Zeitraum vom zur Verfügung stehenden Einkommen gezahlt wurde! Und in eben dem Zeitraum war X noch Azubi!

    Gruß
    der Steuerfrager

    #2
    AW: Kirchensteuer 2011

    Ist Lohnsteuer (Einkommensteuer) angefallen, so sind x-Prozent auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abzuführen.
    -Ist das geltendes Recht?-

    JA

    auch wenn X=Azubi
    Y=Schüler
    Z=Rentner

    Mit dem Monatsbrutto hat es nur insofern zu tun, als man keine Ganzjährigen Einkünfte hat.
    Das Geld könnte man sich über eine "Einkommensteuererklärung" - bezogen auf ein ganzes Jahr - zurückholen.

    Gruss stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 20.01.2012, 20:36. Grund: Soli
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer 2011

      Danke für deine Antwort. Ich bin ja gerade dabei, meine Einkommensteuererklärung zu machen. Und gerade da hat es mich stutzig gemacht, dass ich nun für die Zeiten der Ausbildung nach veranlagt werde. Ich bin ja noch kurz vor Beendigung meiner Ausbildung ausgetreten.

      Aber ich habe mal nachgeguckt...

      § 5 des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen

      (2) Besteht die Kirchensteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Kirchensteuerpflicht gegeben ist, je ein Zwölftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzjähriger Kirchensteuerpflicht als Jahressteuerschuld ergeben würde. [...]

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