Hallo,
ich habe eine Frage zu der Anlage K, Bereich Krankenversicherung.
Wir sind eine unverheiratete Familie mit zwei Kindern und einer privaten Kinderkrankenversicherung für beide Kinder. Werden die Beiträge für die Kinderkrankenversicherung - ähnlich wie bei den Kinderbetreuungskosten - aufgesplittet? Zum Beispiel jeweils 50%? Oder kann nur ein Elternteil die Krankenkassenbeiträge angeben? Oder ist hier wichtig, von welchem Konto die Beiträge abgebucht werden?
In Zeile 37 habe ich versucht einen Prozentsatz für die Teilung der Krankenkassenbeiträge anzugeben. Diese Zeile ist aber wohl nur für verheiratete und getrennt veranlagte Eltern.
Vielen Dank.
ich habe eine Frage zu der Anlage K, Bereich Krankenversicherung.
Wir sind eine unverheiratete Familie mit zwei Kindern und einer privaten Kinderkrankenversicherung für beide Kinder. Werden die Beiträge für die Kinderkrankenversicherung - ähnlich wie bei den Kinderbetreuungskosten - aufgesplittet? Zum Beispiel jeweils 50%? Oder kann nur ein Elternteil die Krankenkassenbeiträge angeben? Oder ist hier wichtig, von welchem Konto die Beiträge abgebucht werden?
In Zeile 37 habe ich versucht einen Prozentsatz für die Teilung der Krankenkassenbeiträge anzugeben. Diese Zeile ist aber wohl nur für verheiratete und getrennt veranlagte Eltern.
Vielen Dank.
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