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Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

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    #16
    AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

    Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
    Durch was ergibt sich denn der Unterschied?
    Habe mich tatsächlich in einer Zeile geirrt.Hätte mich ja eigentlich auch wundern sollen, dass ein "anderes Programm" etwas anderes ausrechnet. Also sorry!

    Die Anlage "zusätzliche Angaben" bei getrennter Veranlagung trifft auf mich und meinem Mann auch nicht zu! Aus dem Grunde haben wir das Formular auch wieder aus unserer Steuererklärung entfernt.

    Ach ja, die getrennte Veranlagung ist unter dem Strich für uns die bessere Variante.
    Bei Zusammenveranlagung haben wir seit Jahren immer einen Differenzbetrag von ca. 100 €.Verstehen wir, ehrlich gesagt, auch nicht, da ja das Ehegattensplitting eigentlich steuerlich vom Vorteil sein sollte, oder? Vielleicht liegt es daran, dass wir beide Beamte sind. I don´t know!!

    LG yndling

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      #17
      AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

      Ich habe fast die Befürchtung, dass Elster-Formular getrennte Veranlagungen überhaupt nicht berechnen kann. In der Onlinehilfe (ELIAS) finde ich folgende Angabe:

      "Wenn Sie eine getrennte Veranlagung in der Steuererklärung wählen, muss sowohl für den Ehemann, als auch für die Ehefrau eine eigene Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden.
      Die Wahl der getrennten Veranlagung führt bei der Steuerberechnung zu einem sogenannten Ausschlussfall, das heißt die anhand der Eingaben zu erwartende Steuer kann nicht berechnet werden, da hierzu noch notwendige Angaben - nämlich die des anderen Ehepartners - fehlen. Dennoch ist eine elektronische Übermittlung der Steuererklärung möglich. Für den Fall, dass beide Ehepartner ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln wollen, darf nicht die selbe Steuernummer benutzt werden. In diesem Fall muss einer der Ehegatten im Steuernummerndialog das Feld "Ich habe keine aktuelle Steuernummer" ankreuzen. In der Regel wird nur der Ehefrau vom Finanzamt eine neue Steuernummer zugeteilt, in manchen Fällen aber auch beiden Ehepartnern. "

      Wozu ist dann die Anlage "Zusätzliche Angaben" überhaupt sinnvoll?

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        #18
        AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

        Das ist in der Tat merkwürdig, aber wieso hat es dann vor dem Update mit der getrennten Abrechnung funktioniert und danach dann nicht mehr?

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          #19
          AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

          Ich habe das gleiche Problem. Ich benötige auf jeden Fall vor der Versendung die Steuerberechnung für die getrennte Veranlagung um herauszufinden, ob dies günstiger für uns wäre. Vielleicht gibt es ja bald eine Lösung über die Hotline-Anfrage.

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            #20
            AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

            wie glaube ich hier oder auch in anderen threads schon erwaehnt wurde, sollte die berechnung funktionieren, wenn man im mantelbogen einfach das haekchen bei 'getrennte veranlagung' entfernt. da die getrennte veranlagung der zweier einzelveranlagungen entspricht, sollte es in der berechnung keinen unterschied geben. für den versand kann man das haekchen ja wieder rein machen ;-)

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