AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht
	
		
			
			
				
	
Habe mich tatsächlich in einer Zeile geirrt.Hätte mich ja eigentlich auch wundern sollen, dass ein "anderes Programm" etwas anderes ausrechnet. Also sorry!
Die Anlage "zusätzliche Angaben" bei getrennter Veranlagung trifft auf mich und meinem Mann auch nicht zu! Aus dem Grunde haben wir das Formular auch wieder aus unserer Steuererklärung entfernt.
Ach ja, die getrennte Veranlagung ist unter dem Strich für uns die bessere Variante.
Bei Zusammenveranlagung haben wir seit Jahren immer einen Differenzbetrag von ca. 100 €.Verstehen wir, ehrlich gesagt, auch nicht, da ja das Ehegattensplitting eigentlich steuerlich vom Vorteil sein sollte, oder? Vielleicht liegt es daran, dass wir beide Beamte sind. I don´t know!!
LG yndling
					
					Zitat von Elefant
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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		Die Anlage "zusätzliche Angaben" bei getrennter Veranlagung trifft auf mich und meinem Mann auch nicht zu! Aus dem Grunde haben wir das Formular auch wieder aus unserer Steuererklärung entfernt.
Ach ja, die getrennte Veranlagung ist unter dem Strich für uns die bessere Variante.
Bei Zusammenveranlagung haben wir seit Jahren immer einen Differenzbetrag von ca. 100 €.Verstehen wir, ehrlich gesagt, auch nicht, da ja das Ehegattensplitting eigentlich steuerlich vom Vorteil sein sollte, oder? Vielleicht liegt es daran, dass wir beide Beamte sind. I don´t know!!
LG yndling


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