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Entgeltersatzleistung

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    Entgeltersatzleistung

    Hallo,

    ich war voriges Jahr von Januar bis Februar arbeitslos und den Rest in einer Beschäftigung.

    Habe vom Arbeitsamt auch einen Leistungsnachweis erhalten. In dem Fall war es 1239 Euro. Ebenso habe ich etwas später noch einen bekommen, da steht Entgeltbescheinigung ...

    Das Arbeitslosengeld habe ich Anlage N Zeile 29 eingetragen.

    Allerdings steht auf dem zweiten Brief....
    Die bezogene Leistung ist steuerfrei unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.

    Da steht jetzt der gleiche Zeitraum und bei Entgelt für Rentenversicherung 2266 EUro. Wie kann den das sein, habe doch nur 1239 Euro bekommen...

    Und muss ich die 2266 irgendwo eintragen? Habe diese im Hauptdruck mit eingetragen, aber nach der Berechnung, da bekomme ich nur 127 Euro zurück. Trage ich das nicht dort ein, habe ich 360 Euro, so wie jedes Jahr...

    Ich versteh das nicht so recht mit dem Progressionsvorbehalt... Kann mir da mal jemand helfen?

    Danke im Voraus....

    #2
    AW: Entgeltersatzleistung

    Sie tragen nur den Betrag ein, der für das Finanzamt bescheinigt wurde. Das Entgelt für die Rentenversicherung hat in der Steuererklärung nichts verloren. Es dient dem Rentenversicherungsträger als Bemessungsgrundlage für die Berechnung Ihrer späteren Rente. Progressionsvorbehalt bedeutet, dass diese Einnahmen steuerfrei sind. Aber Ihr übriges Einkommen wird mit einem höheren Steuersatz besteuert - nämlich mit dem Steuersatz, der sich ergeben würde, wenn das Arbeitslosengeld voll steuerpflichtig wäre.

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      #3
      AW: Entgeltersatzleistung

      Ich habe zu dieser Thematik eine zusätzliche Frage.

      War ebenfalls im Jahr 2011 sowohl arbeitslos als auch selbstständig tätig.

      Ich habe meine Entgeltersatzleistung in Anlage N Zeile 29 eingetragen. leider bekomme ich bei der Plausibilitätsprüfung durch Elster folgende Fehlermeldung:

      Entgeltersatzleistungen sind im Hauptvordruck einzutragen, wenn keine weiteren Einnahmen vorhanden sind.

      Daher meine Fragen:
      1. Es sind weitere Einnahmen vorhanden (warum ist der Eintragungsort dann falsch???)
      2. Wo im Hauptvordruck müsste ich mein Arbeitslosengeld angeben.

      Über eure schnelle Antwort freue ich mich!

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        #4
        AW: Entgeltersatzleistung

        Gemeint ist, dass keine weiteren IN DER ANLAGE N EINZUTRAGENDEN Einnahmen vorhanden sind. Der Text ist zu knapp ausgefallen, meint aber: Sie sollen und brauchen die Anlage N nicht ALLEIN wegen dieses Betrages aus dem Hut zu zaubern, da im Mantelbogen dafür die Zeile 94 zur Verfügung steht.

        Schnell genug ? ;-)
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Entgeltersatzleistung

          Ja aber hallo!
          schneller geht's wohl kaum.
          Besten Dank!!!

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