Hallo,
ich war voriges Jahr von Januar bis Februar arbeitslos und den Rest in einer Beschäftigung.
Habe vom Arbeitsamt auch einen Leistungsnachweis erhalten. In dem Fall war es 1239 Euro. Ebenso habe ich etwas später noch einen bekommen, da steht Entgeltbescheinigung ...
Das Arbeitslosengeld habe ich Anlage N Zeile 29 eingetragen.
Allerdings steht auf dem zweiten Brief....
Die bezogene Leistung ist steuerfrei unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Da steht jetzt der gleiche Zeitraum und bei Entgelt für Rentenversicherung 2266 EUro. Wie kann den das sein, habe doch nur 1239 Euro bekommen...
Und muss ich die 2266 irgendwo eintragen? Habe diese im Hauptdruck mit eingetragen, aber nach der Berechnung, da bekomme ich nur 127 Euro zurück. Trage ich das nicht dort ein, habe ich 360 Euro, so wie jedes Jahr...
Ich versteh das nicht so recht mit dem Progressionsvorbehalt... Kann mir da mal jemand helfen?
Danke im Voraus....
ich war voriges Jahr von Januar bis Februar arbeitslos und den Rest in einer Beschäftigung.
Habe vom Arbeitsamt auch einen Leistungsnachweis erhalten. In dem Fall war es 1239 Euro. Ebenso habe ich etwas später noch einen bekommen, da steht Entgeltbescheinigung ...
Das Arbeitslosengeld habe ich Anlage N Zeile 29 eingetragen.
Allerdings steht auf dem zweiten Brief....
Die bezogene Leistung ist steuerfrei unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Da steht jetzt der gleiche Zeitraum und bei Entgelt für Rentenversicherung 2266 EUro. Wie kann den das sein, habe doch nur 1239 Euro bekommen...
Und muss ich die 2266 irgendwo eintragen? Habe diese im Hauptdruck mit eingetragen, aber nach der Berechnung, da bekomme ich nur 127 Euro zurück. Trage ich das nicht dort ein, habe ich 360 Euro, so wie jedes Jahr...
Ich versteh das nicht so recht mit dem Progressionsvorbehalt... Kann mir da mal jemand helfen?
Danke im Voraus....
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