Guten Tag!
Mein erster Thread hier im Forum.
Es geht um unsere Tochter, die im Sommer 2011 ihren FHS-Abchluss gemacht hat,
der aber erst durch ein Anerkennungspraktikum wirksam wird.
Dieses Praktikum (350 Euro monatlich) findet außerhalb unseres Wohnortes statt.
Im ElsterFormular ANLAGE Kind werde ich auf Seite 2 unter den Zeilen 48 und 49
auf "auswärtige Unterbringung" hingewiesen (steuerentlastend).
Doch wenn unsere Tochter gar nicht auswärts untergebracht war,
wie kann ich gewährleisten, dass nach Deaktivierung dieses Punktes
dennoch die Steuerberechnung funktioniert?
Danke im voraus für Hinweise.
Manfred
Mein erster Thread hier im Forum.
Es geht um unsere Tochter, die im Sommer 2011 ihren FHS-Abchluss gemacht hat,
der aber erst durch ein Anerkennungspraktikum wirksam wird.
Dieses Praktikum (350 Euro monatlich) findet außerhalb unseres Wohnortes statt.
Im ElsterFormular ANLAGE Kind werde ich auf Seite 2 unter den Zeilen 48 und 49
auf "auswärtige Unterbringung" hingewiesen (steuerentlastend).
Doch wenn unsere Tochter gar nicht auswärts untergebracht war,
wie kann ich gewährleisten, dass nach Deaktivierung dieses Punktes
dennoch die Steuerberechnung funktioniert?
Danke im voraus für Hinweise.
Manfred
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