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Auswärtige Unterbringung

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    Auswärtige Unterbringung

    Guten Tag!

    Mein erster Thread hier im Forum.

    Es geht um unsere Tochter, die im Sommer 2011 ihren FHS-Abchluss gemacht hat,
    der aber erst durch ein Anerkennungspraktikum wirksam wird.

    Dieses Praktikum (350 Euro monatlich) findet außerhalb unseres Wohnortes statt.

    Im ElsterFormular ANLAGE Kind werde ich auf Seite 2 unter den Zeilen 48 und 49
    auf "auswärtige Unterbringung" hingewiesen (steuerentlastend).

    Doch wenn unsere Tochter gar nicht auswärts untergebracht war,
    wie kann ich gewährleisten, dass nach Deaktivierung dieses Punktes
    dennoch die Steuerberechnung funktioniert?

    Danke im voraus für Hinweise.

    Manfred

    #2
    AW: Auswärtige Unterbringung

    Hallo ManfredB,

    wenn diese Zeilen nicht ausgefüllt sind, sollte keine rote Hinweismeldung kommen, nur die führen zum Abbruch, ein gelber oder grüner hinweis dürfte keine Auswirkung haben.

    Tschüß

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