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Anlage N: Aufwendungen für Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln

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    Anlage N: Aufwendungen für Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln

    In der Anlage N besteht die Möglichkeit, die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzugeben. Ich habe im Jahr 2011 jedoch zwei Mal Fahrkosten gezahlt. Das erste Mal im Februar und dann nochmal im November. Die Zahlung für Februar war für die Fahrkarte 2011. Die Zahlung im November war für den Monat Dezember 2011 sowie auch für die Monate Januar 2012 bis November 2012.

    Ist es relevant, welchen Gültigkeitszeitraum die im Jahr 2011 gekauften Fahrkarten hatten?

    #2
    AW: Anlage N: Aufwendungen für Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln

    § 11 Abs. 2 EStG: "Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie gleistet wurden."

    Man darf die Kosten halt nur nicht doppelt ansetzen, aber das versteht sich von selbst...

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      #3
      AW: Anlage N: Aufwendungen für Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln

      Also kann ich sämtliche geleistete Aufwendungen für Fahrkarten für das Steuerjahr 2011 angeben, auch wenn die Gültigkeit für einen Teil der Fahrkarten erst für 2012 gegeben ist, oder?

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        #4
        AW: Anlage N: Aufwendungen für Fahrten mit öffentl. Verkehrsmitteln

        Ja,
        und für 2012 fehlen diese Ausgaben, weil sie bereits in 2011 gezahlt wurden.
        In 2012 könnten dann gezahlte Beträge für 2013 berücksichtigt werden.
        Zuletzt geändert von stiller; 13.04.2012, 16:19. Grund: 2012
        Gruss (S)stiller
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