In der Anlage N besteht die Möglichkeit, die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzugeben. Ich habe im Jahr 2011 jedoch zwei Mal Fahrkosten gezahlt. Das erste Mal im Februar und dann nochmal im November. Die Zahlung für Februar war für die Fahrkarte 2011. Die Zahlung im November war für den Monat Dezember 2011 sowie auch für die Monate Januar 2012 bis November 2012.
Ist es relevant, welchen Gültigkeitszeitraum die im Jahr 2011 gekauften Fahrkarten hatten?
Ist es relevant, welchen Gültigkeitszeitraum die im Jahr 2011 gekauften Fahrkarten hatten?
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