Hallo
Hat sich bei obigem Thema was geändert?
Bis 2010 waren die Riesterbeiträge (bei mir immer ca. 2000€) als Sonderausgaben abziehbar.
Heute kommt die Erklärung von 2011 ins Haus, wo jetzt folgendes drinsteht: "Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§10a EStG) in Höhe von 2032€ kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch in Höhe von 908€ günstiger ist."
Heißt das jetzt, die Sonderausgabe ist nicht mehr abzugsfähig, weil ich schon Zulage in Höhe von 908€ bekommen und diese bei meinem persönlichen Grenzsteuersatz von 30% die für mich günstigere Variante ist? Nur warum war das in 2010 nicht so?
Hat sich bei obigem Thema was geändert?
Bis 2010 waren die Riesterbeiträge (bei mir immer ca. 2000€) als Sonderausgaben abziehbar.
Heute kommt die Erklärung von 2011 ins Haus, wo jetzt folgendes drinsteht: "Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§10a EStG) in Höhe von 2032€ kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulageanspruch in Höhe von 908€ günstiger ist."
Heißt das jetzt, die Sonderausgabe ist nicht mehr abzugsfähig, weil ich schon Zulage in Höhe von 908€ bekommen und diese bei meinem persönlichen Grenzsteuersatz von 30% die für mich günstigere Variante ist? Nur warum war das in 2010 nicht so?
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