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Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

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    Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Hallo liebe Leute,

    ich habe da ein dringendes Problem. Ich bin zwar Finanziel abgesichert, jedoch nervt es mich, dass ich seit Mai 2014
    in der Lohnsteuerklasse 6 verrechnet wurde.

    Ich hatte ein 2. Arbeitsverhältniss bei einem Zeitungsverlag begonnen. Zur Zeit bin ich im 3. Jahr einer Beruflichen Asubildung. Der Zeitungsverlag hatte mich wiederhohlt gefragt ob ich schon einen Job habe.
    Ausversehen müssen diese sich mit der Lohnsteuerkklasse 1 als Hauptarbeitgeber angemeldet haben. Nach meinerseits beendigung des Arbeitsverhältnisses mit mündlich abgesprochener Kündigungsfrist (2Wochen), wegen gesundheitlicher beschwerden, teilte mein jetziger Arbeitgeber mit das ich in die Stkl. VI gerutscht bin.
    Nach mehrfachen aufruf versicherte der Zeitungsverlag er sei nicht mehr für mich zuständig und wolle mich auch nicht beim Finanzamt abmelden wodurch ich evt. automatisch wieder in die Stkl. I rutschen würde.

    Ich bin Ratlos, das Finanzamt verweißt verzweifelt an meine 2 Arbeitgeber wobei einer wie oben genannt nicht kooperiert.
    Das Finanzamt meinte, evt. könnte mein jetziger Arbeitgeber mich abmelden und aber erst am nächten Tag gleich wieder Anmelden. Jedoch ist mein Scheff davon nicht begeistert da dadurch Steuerausfall/bzw. -lücken und Rechtliche komplikationen entstehen könnten. Ich habe meinem Scheff schon versichert es gehe mir nicht um das Geld da ich Finanziell auf stabiler ebene kuriere.

    Bitte helft mir. Bei ELStAM ist es tatsächlich nicht möglich begangene fehler zu korrigieren. Beim Finanzamt ebensowenig. Und wie das mit der Steuererklärung geht??? keine Ahnung! Mir sind tatsächlich die Hände gebunden. Ich gehe zwar jeden Tag aufs Finanzamt an dem ich Zeit dafür finde. Aber wirklich etwas ändern an meiner Situation tut sich nichts!

    Hoffe hier gibt es ein Paar kluge Köpfe die mir beistehen können und die sich um einer Lösung dieses Problems die Köpfe zerbrechen. Ich habe ja gesehen das ich zum Thema fehler bei der Steuerklassenermittlung nicht der erste bin der seinen Beitrag dazu leistet.

    Mit aller freundlichsten Grüßen

    Dennis G.

    PS: Bitte helft mir!
    Zuletzt geändert von Dennis G.; 24.06.2014, 19:50. Grund: Suche um Rat.

    #2
    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

    Dein ehemaliger AG muss dich zwingend bei ELSTAM abmelden, da du bei diesem ja nicht mehr beschäftigt bist.
    Wende dich an den alten AG und bestehe darauf, dass er dich bei ELSTAM abmeldet.

    Wenn dein alter AG dich abgemeldet hat, dann muss sich auch dein neuer AG abmelden und gleichzeitig neu anmelden als Hauptarbeitgeber.

    Edit:

    Hier gibts entsprechende Fallgestalltungen: Ausdrucken und deinem AG auf den Tisch knallen:
    https://www.elster.de/download/Fallbeispiele_V3_0.pdf

    PS: Zuviel gezahlte Lohnsteuer kann man sich im Rahmen der Steuererklärung wieder zurückholen.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 24.06.2014, 19:56.
    Mfg

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      #3
      AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

      Mein damaliger Arbeitgeber weigert sich leider mich bei ELStAM abzumelden. Wortwörtlich.
      Und die aufm Finanzamt sagten man müsse nach der Abmeldung ein bis zum nächsten Tag warten um mich wieder anzumelden.
      Allerdings war Ich ja schon 2 Jahre vor dem jetzigem Vorfall korrekt als mit Hauptarbeitgeber Ja und Stkl. I angemeldet.
      Daher wäre es doch eigendlich unverschähmt das sich mein jetziger Arbeitgeber erschwerten Komplikationen und Risien aussetzen muss, nur weil der Zeitungsverlag misst gebaut hatte und sich weigert auch nur einen Finger zu krümmen obwohl es doch so einfach sein könnte.
      Ich zitiere: "Herr Dennis G. unser Arbeitsverhältniss besteht doch jetzt nicht mehr, dadurch bin ich nicht mehr dazu berechtigt oder verpflichtet sie beim Finanzamt abzumelden. Es ist nicht mehr nötig etwas derartiges zu tuhen."

      Wie genau läuft das eigenlich ab mit dem abmelden. Müssen die einfach nur auf ein Kästchen klicken und das wars? Dann könnte ich dem Zeitungsverlag nochmal meine Meinung erläutern, nicht einmal dies für mich zu tuhen.

      Danke für deine Antwort Elster-Tester!

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        #4
        AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

        Für deinen aktuellen Arbeitgeber ist das natürlich umständlich und kompliziert. Klar er kann auch dafür nichts, aber machen muss er es trotzdem. Wenn er es nicht macht, dann bleibst du bei ihm ewig auf Steuerklasse 6.
        Dadurch, dass dein alter AG dich falsch in ELSTAM als Hauptarbeitgeber angemeldet hat, ist dein bisheriger und aktueller Arbeitgeber automtisch zum nebenarbeitgeber geworden. Und Nebenarbeitgeber bedeutet automatisch Steuerklasse 6.

        Wenn dein aktueller Arbeitgeber eine kommerzielle Lohnbuchhaltungsoftware besitzt, dann dürfte dort in der Hilfe oder im handbuch oder beim Support genau beschrieben sein, was in deinem fall gemacht werden muss.
        Ansonsten siehe o.g. Link von mir.

        Ich würde an deiner Stelle mal den Rat des Finanzamts befolgen, und dich erstmal an den aktuellen AG wenden, dass er die Abmeldung vom Nebenbeschäftigungsverhältniss machen soll und dann die Neuanmeldung als Hauptarbeitgeber.


        Edit:
        Und bezüglich deinem Alten AG: Ja es ist nur ein Klick in seinem Lohnbuchhaltungsprogramm den er machen muss, um die Abmeldung zu machen.
        Mfg

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          #5
          AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

          Ich weiß das kling jetzt etwas komisch. Aber mein jetziger Arbeitgeber weigert sich auch mir entgegenzukommen und behauptet: "Ich kann dich nicht einfach abmelden das geht nicht."
          Also alle absolut sturr. Ich glaube es liegt auch daran das die meisten ja noch ohne CPU groß geworden sind und relativ skeptisch der Rechenmaschiene entgegenwirken. Ich kann das denen auch nicht verübeln wenn man einfach so ins kalte Wasser der "hight tech community" geworfen wird und in den Nachrichten andauernd von Internetbetrügereien und Hacker (Cracker) o. z.B. NSA und so. Wobei NSA ja eigendlich keine dateiverändernden Maßnahmen durchgeführt hat^^in".

          Also ich habe auch schon darüber mal so aus Spaß zum Arbeitsgericht zu gehen und wahllos alle zu verklagen die sich weigern mir endlich wieder die Lohnsteuerklasse I zuzusprechen.

          Aber jetzt mal ehrlich, man kann doch nicht erwarten das eine ganze Nation auf ELStAM umsteigt so von heute auf Morgen ohne das es irgendwo beim Finanzamt z.B. ein Service-Haus gibt wo Fachleute auf abruf bereit sind sofort, meinetwegen auch gegen Pauschale, bei Problemfällen wie beim ADAC vor Ort zu sein und einem Beizustehen.

          Es geht ja nicht um irgendeinen Privatisierten Internetprovider der nur telefonisch bereit ist (50cent o. mehr min.) günstig Auskunft über die verwendung seines Produktes zu geben, es geht hier um die Nationale Steuerzahlstelle. Wir haben ja wohl genügend und die Partys auf Malta mit Mrd. zu unterstützen oder so.

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            #6
            AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

            ZITAT- -Aber jetzt mal ehrlich, man kann doch nicht erwarten das eine ganze Nation auf ELStAM umsteigt so von heute auf Morgen ohne das es irgendwo beim Finanzamt z.B. ein Service-Haus gibt wo Fachleute auf abruf bereit sind sofort, meinetwegen auch gegen Pauschale, bei Problemfällen wie beim ADAC vor Ort zu sein und einem Beizustehen. - -

            Der Umstieg war definitiv nicht von heute auf morgen. Die Arbeitgeber hatten vom 01.01.2013 bis zum 01.01.2014 Zeit umzusteigen. Das ist ein ganzes Jahr. Die Arbeitgeber hatten damit mehr als genug Zeit Ihre Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung auf entsprechende Schulungen zu schicken.

            Bei kleineren Arbeitgeber macht das i.dR der Steuerberater und auch der hatte mind. ein jahr Zeit sich an das ELSTAM System vorzubereiten.

            Und auch für kleinere Arbeitgeber, die das ganze selbst machen, gibt es einen Ansprechpartner beim Finanzamt.


            ZITAT- -Ich weiß das kling jetzt etwas komisch. Aber mein jetziger Arbeitgeber weigert sich auch mir entgegenzukommen und behauptet: "Ich kann dich nicht einfach abmelden das geht nicht." - -

            Dann druck doch bitte einfach die PDF-Datei aus, die ich oben gepostet habe. Da steht doch alles drin!!

            Noch mehr Infos gibt es hier:
            https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php#infoaktuell

            Wenn dein Arbeitgeber den offiziellen Hilfen nicht traut, dann soll er seinen Steuerberater fragen oder sich direkt an das Finanzamt wenden!!!
            Mfg

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              #7
              AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

              Hallo!

              Informationen für Deinen jetzigen Arbeitgeber:

              ELStAM
              https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php

              Häufig gestellte Fragen zu ELStAM (FAQ)
              https://www.elster.de/download/2014_04_09_faq_ag.pdf

              4 Anmeldung eines Arbeitnehmers

              Frage: Kann ein (neuer) Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer auch dann anmelden, wenn er vom alten
              Arbeitgeber noch nicht abgemeldet wurde?

              Antwort: Ja, wenn sich der neue Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber anmeldet, wird der bisherige
              Arbeitgeber automatisch als Neben- bzw. weiterer Arbeitgeber eingestuft.

              Frage: Durch die versehentliche Anmeldung eines anderen Arbeitgebers wurde der tatsächliche
              Hauptarbeitgeber zum Nebenarbeitgeber (Verfahrenshinweis 552020103). Muss der tatsächliche
              Hauptarbeitgeber tätig werden, um diesen Fehler zu korrigieren?

              Antwort: Ja, der tatsächliche Hauptarbeitgeber, der versehentlich den Status als Nebenarbeitgeber
              erhalten hat, muss folgende Arbeitsschritte durchführen:
              1. Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses. Dabei ist als Referenzdatum für die Abmeldung
              als Nebenarbeitgeber das Referenzdatum aus dem Verfahrenshinweis 552020103 zu
              verwenden. Referenzdatum ist das Datum, ab dem die ELStAM bereitgestellt werden sollen.
              2. Erneute Anmeldung als Hauptarbeitgeber. Als Referenzdatum ist das dem refDatumAG aus
              dem Verfahrenshinweis 552020103 folgende Tagesdatum anzugeben (z.B. wenn das
              refDatumAG Verfahrenshinweis 552020103 = 10.01.2014, dann muss das refDatumAG der
              Anmeldung als Hauptarbeitgeber der 11.01.2014 sein).
              Sind seit dem im Verfahrenshinweis 552020103 genannten refDatumAG mehr als sechs Wochen
              verstrichen, ist eine erneute rückwirkende Anmeldung als Hauptarbeitgeber erst nach der
              Abmeldung des tatsächlichen Nebenarbeitgebers als Hauptarbeitgeber möglich. Dazu ist ggf.
              über den Arbeitnehmer eine Kontaktaufnahme mit dem tatsächlichen Nebenarbeitgeber zu
              empfehlen. Andernfalls ist dies frühestens ab dem Tag der erneuten Anmeldung als
              Hauptarbeitgeber möglich. Weitere Informationen gibt es dazu in den ELStAM-Fallbeispielen
              (https://www.elster.de/download/Fallbeispiele_V3_0.pdf).

              Hotline zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)

              Bitte haben Sie Verständnis, dass die ELStAM-Hotline nur für Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bestimmt ist. Für Fragen nach dem Verarbeitungsstand der Datenübermittlung steht Ihnen ein gesondertes Formular zur Verfügung.
              Wenn Sie sich mit einer anderen Angelegenheit an ELSTER wenden möchten, rufen Sie bitte unser ELSTER-Callcenter an.

              E-Mail: elstam-hotline@elster.de
              Telefon: 0800 52 35 099
              Mit freundlichen Grüßen
              - AG1971 -
              Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                #8
                AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

                Ich hab hier mal
                ZITAZ:
                4 Wechsel unter Beteiligung von zwei und mehr Hauptarbeitgebern
                Die nachfolgenden Beschreibungen stellen besondere Konstellationen ab dem Einsatz des Releases
                ELStAM 1.10 im September 2013 dar.
                4.1 Anmeldung eines HAV in ein bestehendes HAV innerhalb der Kulanzfrist
                Bei Wechsel des Hauptarbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber
                ohne vorherige Abmeldung des bisherigen Hauptarbeitgebers, wird für den bisherigen HAG die
                Hauptarbeitgebereigenschaft mit dem Tag vor dem refDatumAG des neuen
                Hauptarbeitsverhältnisses beendet. Ab diesem Zeitpunkt wird der bisherige HAG zum NAG.
                Gleichzeitig wird ihm für das NAV ein neues refDatumAG zugewiesen.
                Zu diesem Nebenarbeitsverhältnis werden Änderungslisten erzeugt. Dies gilt für Anmeldungen eines
                neuen Hauptarbeitsverhältnisses innerhalb der Kulanzfrist von 6 Wochen. Erfolgt die Anmeldung des
                neuen Hauptarbeitsverhältnisses außerhalb der Kulanzfrist, wird statt refDatumAG das
                Anmeldedatum verwendet und die Ableitungen hierzu werden entsprechend gebildet (vgl. 4.2).

                mall einen Absatz der meinen Fall schildert. Allerdings ist dort doch garnicht beschrieben wie man das rückgängig macht!!!


                Ach ja danke für den neuen Link!

                Dort steht zwar drinne was ELStAM ist aber nicht so wirklich etwas was mich in meiner Situation weiterbringen könnte!
                Ausserdem wird mein Scheff sicher der meinung sein ich solle mir doch selber einen Steuerberater zulegen^^.

                Grüüüüße

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                  #9
                  AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

                  Hallo Dennis,

                  wie bereits der erfahrene Benutzer Elster-Tester mit seinem Link gesagt hat,
                  liegt das Heft des Handelns bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber!
                  Die Fallbeispiele widmen ein komplettes Kapitel den Wechselfällen beim selben Arbeitgeber.
                  Ihr Fall entspricht 3.1.3 Meldung nach dem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses, wobei lediglich die Begriffe Haupt- und Nebenarbeitsverhältnis vertauscht werden.
                  Der Einzige der Risiken eingeht, ist der ehemalige Hauptarbeitgeber, - der Zeitungsverlag-, der Sie nicht mehr im Hauptarbeitsverhältnis führen kann. Da er das gesamte Arbeitsverhältnis aber als gelöst ansieht, brät der sich ein Ei darauf.

                  Ihr Scheff hat Ihnen gegenüber als Auszubildenden eine erweiterte Fürsorgepflicht. Diese umfaßt auch die Wahrung Ihrer finanziellen Rechte durch die korrekte Lohnsteuerklasse. In herausragender Weise gälte dies für Waisen.
                  Was sagt denn die IHK oder Ihr Ausbilder im Betrieb dazu?
                  Kommt der Scheff Ihren Bitten nicht nach, wissen Sie
                  - um die Kompetenz Ihres Scheffs und
                  - um den Wert den er seinen Azubis beimisst.

                  Ein Service-Haus, wie Sie es in diesem Fall suchen, wäre in Ihrem speziellen Fall des Ausbildungsverhätnisses wohl die IHK.
                  Mit freundlichen Grüßen
                  gez. D. Cremer

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

                    Hallo Dennis,

                    ich kann deinen Unmut über die falsche Steuerklasse durchaus verstehen da es hierbei um dein monatliches Geld geht, aber deinen Frust hier im Forum oder im Finanzamt abzuladen ist der falsche Weg. Weder die User hier noch die Mitarbeiter im Finanzamt können was für den Mist der mit ELStAM verbockt wurde.

                    Helfen kann dir, wie hier schon mehrfach geschrieben, nur dein aktueller Hauptarbeitgeber indem er das Nebenarbeitsverhältnis ab- und ein neues Hauptarbeitsverhältnis anmeldet.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
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                    Kommentar


                      #11
                      AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      Weder die User hier noch die Mitarbeiter im Finanzamt können was für den Mist der mit ELStAM verbockt wurde.
                      Das System ist doch schon so einfach wie möglich: Die Anmeldung des Hauptarbeitgebers (HAG) entzieht auf Wunsch des Arbeitnehmers, der die Entscheidungsgewalt hat, wer sein HAG ist, dem bisherigen HAG automatisch die günstigere Steuerklasse. Außer dem neuen HAG muss niemand der Beteiligten etwas machen. Dass das einige Lohnbüros – deren Job das ist – nach einem Jahr Einführungszeit und einem weiteren Halbjahr nach Ende dieser immer noch nicht hinbekommen, ist nicht dem System zu schulden. In persönlichen Gesprächen mit Lohnbüros schaudere ich regelmäßig über den Grad der Unwissenheit der dortigen Mitarbeiter (was nicht deren Schuld ist, sondern die Ihres Arbeitgebers).

                      Das System der Verkehrsampeln kann auch nichts für die vielen Rotfahrer.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

                        Das System ist nicht so einfach wie möglich sondern auf diese Art sehr Fehleranfällig.
                        Ursprünglich war geplant, dass ein gespeicherter HAG bis zur Abmeldung HG bleibt und alle weiteren sich nur als NAG anmelden können. Dies wurde leider so nicht umgesetzt und führt in der Praxis dazu dass viele Lohnabrechnungen zerschossen werden, da sich NAG (z.B. Nebenjob im Sportverein, o.ä.) in Unkenntnis der Materie als HAG anmelden.

                        Einfach wäre es wenn z.B. das Finanzamt die Möglichkeit hätte die vorliegenden Daten bzgl. HAG / NAG auf Antrag des Arbeitnehmers zu ändern anstatt die Fehlerbereinigung dem HAG aufzubürden, welcher auch nichts dafür kann.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
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                        Kommentar


                          #13
                          AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

                          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                          Das System ist nicht so einfach wie möglich sondern auf diese Art sehr Fehleranfällig.
                          Die Alternativen haben Ihre eigenen Nachteile:
                          • Wäre der Wechsel von der Abmeldung des alten HAG abhängig, könnte dieser ihn ganz einfach blockieren und der neue HAG wäre machtlos dagegen.
                          • Eine Verlagerung auf die Finanzämter würde zwischen den Beteiligten eine dritte Instanz schalten und somit neben einer weiteren potentiellen Fehlerquelle den Aufwand für Arbeitnehmer und Finanzämter sowie die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhen.

                          Im Übrigen ist ein Ping Pong zwischen den AG ganz einfach dadurch zu verhindern, indem den Nebenarbeitgebern die ID-Nummer nicht ausgehändigt wird. Dann müssen diese nach Steuerklasse 6 abrechnen. AG, die die IDNr. bereits besitzen, können auf Antrag des AN beim Finanzamt für dessen ELSTAM-Abruf gesperrt und somit ebenfalls zu Steuerklasse 6 gezwungen werden.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

                            Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
                            Wäre der Wechsel von der Abmeldung des alten HAG abhängig, könnte dieser ihn ganz einfach blockieren und der neue HAG wäre machtlos dagegen.
                            Deswegen ja eine Korrekturmöglichkeit auf Seiten des Finanzamtes.

                            Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
                            Eine Verlagerung auf die Finanzämter würde zwischen den Beteiligten eine dritte Instanz schalten und somit neben einer weiteren potentiellen Fehlerquelle den Aufwand für Arbeitnehmer und Finanzämter sowie die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhen.
                            Würde m.E. den Aufwand nicht weiter erhöhen, da die AG ihre Mitarbeiter bei Problemen mit der ELStAM sowieso erst mal zum Finanzamt schicken. Der AG ist verpflichtet die ELStAM anzuwenden und soll darauf vertrauen dass deren Daten richtig sind. Der AG hat diesbezüglich keine Kontrollpflicht. Also warum sollte der AG sich anstrengen einen Fehler in der ELStAM zu bereinigen, den er selbst nichtverursacht hat.

                            Zitat von Cobblebox Beitrag anzeigen
                            Im Übrigen ist ein Ping Pong zwischen den AG ganz einfach dadurch zu verhindern, indem den Nebenarbeitgebern die ID-Nummer nicht ausgehändigt wird. Dann müssen diese nach Steuerklasse 6 abrechnen. AG, die die IDNr. bereits besitzen, können auf Antrag des AN beim Finanzamt für dessen ELSTAM-Abruf gesperrt und somit ebenfalls zu Steuerklasse 6 gezwungen werden.
                            Das würde aber Voraussetzen, dass sich die Leute zumindest ein klein wenig mit der Materie auskennen.
                            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 27.06.2014, 06:38.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
                            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.

                              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                              Deswegen ja eine Korrekturmöglichkeit auf Seiten des Finanzamtes.
                              Das würde aber Voraussetzen, dass sich die Leute zumindest ein klein wenig mit der Materie auskennen.
                              Also darauf bezogen den NA zu sperren. War das mit der Materie auskennen nun Auf das Finanzamt bezogen und...

                              wie soll ich den denn Sperren. Dieser ist 2 Monate nach beendigung des Arbeitsverhältnisses nähmlich immer noch als HA angemeldet.
                              Wenn ich diesen Zeitungsverlag dann auf Antrag sperren könnte dann wäre ich ja bei meinem jetzigen HA bei dem ich in die SKl. XI gerutscht bin wieder in der LStKl I.

                              Währe nett wenn mir das einer genauer erläutern könnte wie ich das im Finanzamt ganau Anstellen soll. Die sagen ja meistens, dass sie nicht zuständig währen und nicht machen können. (denen sind die hände gebunden) ^^
                              (Oder es fehlt denen einfach an Grundkenntnissen in der heutigen Infomationstechnologie, da ja früher das Grundwissen wohl aus Stempel und unterschriften bestanden hatte.)

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