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Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

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    Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Hallo,

    ich bin absolut nicht vom Fach, also seid nicht zu streng mit mir.

    Seit 01.10.15 war ich bei meinem neuen Arbeitgeber beschäftigt, alles korrekt Steuerklasse 1.
    Wie ich jetzt erst erfahren habe, hat mein alter Arbeitgeber, weil er mir im Dezember noch Lohnrückstände bezahlt hat mich kurzehand nochmal für Dezember angemeldet und sich selber als Hauptarbeitgeber eingetragen, obwohl das Arbeitsverhältnis seit Juli nicht mehr bestand. Dadurch wurde mein jetziges Arbeitsverhältnis automatisch in Steuerklasse 6 gestuft. Das ist meinem neuen Arbeitgeber, aber jetzt erst aufgefallen, bis zum Februar hat auch dieser mich noch in Steuerklasse 1 abgerechnet. Mir hat also niemand mitgeteilt, dass sich da was geändert hat. Jetzt heißt es auf einmal, du bist jetzt Steuerklasse 6, das können wir nur noch für die Zukunft ändern. Sowohl alter, als auch neuer Arbeitgeber stellen sich quer. Der Neue wird mich zwar ab- und wieder anmelden, sagt aber, rückwirkend geht das nicht. Ich habe mich quer durch alle Büros im Finanzamt telefoniert, aber so richtig helfen konnte mir niemand.
    Kann es sein, dass sich einfach jemand als Hauptarbeitgeber anmeldet und ich da jetzt einfach Pech habe? Und ja, die Auskunft, dass ich es am Ende des Jahres wieder zurückholen kann, habe ich schon bekommen, hilft mir gerade aber nicht weiter.
    Habe selbst versucht mich ein wenig einzulesen, aber mir fehlen einfach grundlegende Kenntnisse zum Thema ElStam, von wegen Refernezdatum usw.

    Gibt es eine Möglichkeit das zu korrigieren?

    Vielen Dank schon mal...

    #2
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Ich schließ mich da der Auskunft Deines alten Arbeitgebers, der des neuen und der des Finanzamts an. Du kannst aber natürlich auch noch jemanden fragen

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      #3
      AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

      du hast jetzt den Vorteil, dass die Lohnrückstände mit Steuerklasse 1 versteuert wurden (und nicht mit der 6).

      dafür hast du den Nachteil, dein Märzgehalt mit Steuerklasse 6 statt 1 versteuert zu haben.

      Gleicht sich das vielleicht schon aus?

      Wenn nicht, dann spätestens mit der Steuererklärung 2015 o. 2016.

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        #4
        AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

        Zitat von SarahF Beitrag anzeigen
        Gibt es eine Möglichkeit das zu korrigieren?
        Die Antwort ist so einfach wie sie dir nicht gefallen wird: Nein.

        Du kannst froh sein, dass dein neuer AG fit genug ist, dich ab- und wieder anzumelden, um für die Zukunft den Zustand mit Stkl. 1 wiederherzustellen.

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          #5
          AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

          Dein aktueller AG hat leider recht. Rückwirkend kann man da gar nichts mehr ändern.

          Und ja, da liegt eine große Schwäche des System ELSTAM, Neben-AG die sich fälschlicherweise als Hauptarbeitgeber anmelden können einem ganz schön die Lohnabrechnung versauen.

          Dein Alter AG hat vorliegend übrigens sogar noch einen 2. Fehler gemacht: für die Nachzahlung von Lohnrückständen hätte er dich gar nicht mehr anmelden müssen sondern hätte die alten Daten verwenden können.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

            Der neue Arbeitgeber hätte mit der Änderungsmeldung, die für Dezember im Januar eingegangen ist, auch schon gegensteuern können. Wenn im Lohnbüro die Änderungsmeldung abgearbeitet wurde, hätte auffallen können, dass Du nur noch die Steuerklasse 6 hast...Da wurde dann also bis Februar abweichend von den ELStAM weiter die Steuerklasse 1 verwendet.

            Da das Kind nun aber schon im Brunnen liegt und der aktuelle Arbeitgeber sich nicht auf eine rückwirkende Neuanmeldung und Berichtigung für März einlässt, bleibt nur, was meine Vorredner schon geschrieben haben.

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              #7
              AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

              Hallo,

              Leider ist das so und der AN ist der Depp

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

                Hallo,

                wenn dein neuer Arbeitgeber dich jetzt für die Zukunft also ab 01.04. wieder als HAG beschäftigt bzw. anmeldet -> ist dir ja auch schon geholfen.
                Das ist wirklich eine Schwäche im Programm, dass der unschuldig zum NAG gewordene tätig werden muss.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

                  Was du machen kannst, ist deinen alten Arbeitgeber verklagen und Schadensersatz für seinen Fehler verlangen, insoweit dir dadurch Nachteile entstanden sind.

                  Das war es dann aber auch.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

                    Hallo,

                    das kostest auf alle Fälle Nerven und mit dem Schadenersatz ist das seine Sache -> wenn sich so ein Prozess hinzieht ist es inzwischen durch die Abgabe der Steuererklärung 2015 und 2016 ausgeglichen finanziell.

                    Und der Handlungsbedarf bleibt eben beim "unschuldigen" HAG.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

                      Dann will ich mich mal unbeliebt machen bei den anderen Usern, denn die meisten hier getroffenen Aussagen sind meiner Auffassung und Erfahrung nach nicht korrekt.

                      Also zusammengefasst:

                      - Das Arbeitsverhältnis mit deinem alten Arbeitgeber (AG1) bestand bis zum 30.06.2015.
                      - Das AV mit deinem neuen AG (AG2) besteht seit 01.10.2015

                      - AG1 hat sich ab xx.12.2015 erneut als Hauptarbeitgeber angemeldet
                      - AG2 wurde dadurch automatisch per Änderungsliste zum xx.12.2015 Nebenarbeitgeber

                      Wurdest du dann bei AG2 ab xx.12.2015 mit Steuerklasse 6 zurückgerechnet?

                      Dass die Wiederanmeldung von AG2 als HAG erst zukünftig erfolgen kann ist falsch. Sofern sich AG1 beispielsweise zum refDatumAG = xx.12.2015 abmeldet, kann sich AG2 problemlos ab dem darauffolgenden Tag (refDatumAG + 1) wieder als HAG anmelden. Es muss halt VOR der Neuanmeldung (bestehend aus Ab- und Wiederanmeldung) von AG2 die Abmeldung von AG1 erfolgen, da in diesem Beispiel die Kulanzfrist bereits überschritten wäre.

                      Das ganze ist unter folgendem Link (Punkt 4) beschrieben:

                      https://www.elster.de/download/Fallbeispiele_V3_0.pdf

                      Und PS: AG1 ist eigentlich dazu verpflichtet, das AV bei der Zahlung von Lohnrückständen erneut anzumelden. Hier darf nich einfach mit den alten Steuermerkmalen abgerechnet werden. Und die Abrechnung mit Steuerklasse 6 ist ebenfalls nicht ganz korrekt. Beispielsweise zwecks Kirchensteuer oder Hinzurechnungsbeträgen sollte hier eine erneute Anmeldung erfolgen. In der Regel sollte allerdings als NAG angemeldet werden, um anderen AGs nicht die Eigenschaft als HAG zu nehmen; wie hier geschehen.

                      Gruß

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                        #12
                        AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

                        @rbsaphcm

                        Hast du für den PS auch eine Quelle?

                        Meinen Kenntnisstand habe ich aus HAUFE Personal Office Premium (Stand September 2015) sowie aus der telefonischen Rücksprache mit einem Steuerberater hinsichtlich der üblichen Praxis mit ELStAM.



                        Hinsichtlich der rückwirkenden Abmeldung durch AG2 sehe ich aber das Problem, dass er zuvor die bereits erfolgten Lohnabrechnungen stornieren und die abgegebenen Lohnsteueranmeldungen berichtigen müsste. Er kann ja schlecht rückwirkend zum 01.01. abmelden wenn tatsächlich bereits bis März Lohn ausbezahlt und versteuert wurde. Daher ist zumindest für den AG2 die sauberste Lösung die Ab-/Anmeldung erst zu einem zukünftigen Termin durchzuführen.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

                          Zitat von rbsaphcm Beitrag anzeigen
                          Dann will ich mich mal unbeliebt machen bei den anderen Usern, denn die meisten hier getroffenen Aussagen sind meiner Auffassung und Erfahrung nach nicht korrekt.
                          ...Und die Abrechnung mit Steuerklasse 6 ist ebenfalls nicht ganz korrekt. Beispielsweise zwecks Kirchensteuer oder Hinzurechnungsbeträgen sollte hier eine erneute Anmeldung erfolgen. In der Regel sollte allerdings als NAG angemeldet werden, um anderen AGs nicht die Eigenschaft als HAG zu nehmen; wie hier geschehen.

                          Gruß
                          Überprüfe doch erstmal Deine eigenen Aussagen, bevor Du andere Lügen strafst. Welche Steuerklasse bekommt der AN, wenn der AG sich als Neben-AG anmeldet?

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                            #14
                            AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

                            Hallo rbsaphcm,

                            hier geht es nicht darum sich unbeliebt zu machen, grundsätzlich geht es darum dem TE zu helfen.

                            Und da bleibt die Arbeit eben beim jetzigen HAG der unverschuldet zum NAG geworden ist.
                            Dem AN ist doch geholfen, wenn er das so schnell wie möglich für 2016 hinbekommt.

                            Und was ist denn nun geringer im Aufwand, wenn der alte HAG die Korrektur eben als NAG macht -> hast du ja selbst noch empfohlen und insoweit kann ich das auch nicht nachvollziehen, dass die meisten Aussagen nicht korrekt sind.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

                              Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
                              Überprüfe doch erstmal Deine eigenen Aussagen, bevor Du andere Lügen strafst. Welche Steuerklasse bekommt der AN, wenn der AG sich als Neben-AG anmeldet?
                              Natürlich bekommt er die Steuerklasse 6.

                              Aber es ist ein Unterschied, ob der Arbeitgeber ihn als Nebenarbeitgeber anmeldet oder pauschal ohne Anmeldung mit Steuerklasse 6 abrechnet.

                              Ich denke, dass er das gemeint hat.
                              Mfg

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