Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Und es gibt leider auch viele Arbeitgeber die mit ihren Lohnbuchhaltungsprogrammen und ELSTAM auf Kriegsfuss stehen und es einfach nur passend anstatt richtig machen.
    Der neue AG des TE scheint leider auch so ein Fall zu sein, denn wenn bereits seit Januar von ELSTAM die Steuerklasse 6 ausgeworfen wird, warum wurde erst im März darauf reagiert?

    Fazit mal wieder für mich: das System ELSTAM ist in einigen Bereichen unnötig kompliziert und fehleranfällig. Und der Dumme ist immer der Arbeitnehmer.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Hallo rbsaphcm

    Zitat:..... Dafür gibt es allerdings doch die Rückrechnungsfunktion, wodurch die korrigierten Beträge periodengerecht verrechnet und entsprechend gemeldet werden. Ich kann hier allerdings erst mal nur von SAP sprechen. Und wenn die Änderung der Lohnsteuermerkmale rückwirkend ab 01.01.2016 eingespielt wird, muss man noch nicht mal hinsichtlich der LStB tätig werden.

    Genau das ist aber auch ein Problem, ich kenne viele Programme, die das eben nicht so korrekt machen.

    Tschüß

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  • rbsaphcm
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    @rbsaphcm

    Hast du für den PS auch eine Quelle?

    Meinen Kenntnisstand habe ich aus HAUFE Personal Office Premium (Stand September 2015) sowie aus der telefonischen Rücksprache mit einem Steuerberater hinsichtlich der üblichen Praxis mit ELStAM.
    Wir hatten darüber auch erst Anfang dieses Jahres Kenntnis erlangt, über eine Online-Schulung, ebenfalls von HAUFE. Der Referent hatte mehrfach darauf hingewiesen. War auch mehr ein Hinweis, muss ja jeder selbst wissen.

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    Hinsichtlich der rückwirkenden Abmeldung durch AG2 sehe ich aber das Problem, dass er zuvor die bereits erfolgten Lohnabrechnungen stornieren und die abgegebenen Lohnsteueranmeldungen berichtigen müsste. Er kann ja schlecht rückwirkend zum 01.01. abmelden wenn tatsächlich bereits bis März Lohn ausbezahlt und versteuert wurde. Daher ist zumindest für den AG2 die sauberste Lösung die Ab-/Anmeldung erst zu einem zukünftigen Termin durchzuführen.
    Das ist erstmal korrekt. Dafür gibt es allerdings doch die Rückrechnungsfunktion, wodurch die korrigierten Beträge periodengerecht verrechnet und entsprechend gemeldet werden. Ich kann hier allerdings erst mal nur von SAP sprechen. Und wenn die Änderung der Lohnsteuermerkmale rückwirkend ab 01.01.2016 eingespielt wird, muss man noch nicht mal hinsichtlich der LStB tätig werden.

    Es ist unkritisch und im Bereich des Möglichen, das AV unter dem neuen AG als HAG rückwirkend anzumelden. Und nachdem sämtliche Parteien dem AN hier insofern informiert hatten, dass eine rückwirkende Anmeldung unmöglich sei, sehe ich es aus berechtigt, das als Falschinformation zu bezeichnen...

    Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
    Überprüfe doch erstmal Deine eigenen Aussagen, bevor Du andere Lügen strafst. Welche Steuerklasse bekommt der AN, wenn der AG sich als Neben-AG anmeldet?
    Wie Elster-Tester bereits geantwortet hat. Es ist ein Unterschied einfach nur mit StKl 6 ohne ELStAM oder unter einem angemeldeten AV als NAG abzurechnen. Hatte ich aber bereits geschrieben (Kirchensteuer, Hinzurechnungsbeträge).
    Zuletzt geändert von rbsaphcm; 24.03.2016, 15:33.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
    Überprüfe doch erstmal Deine eigenen Aussagen, bevor Du andere Lügen strafst. Welche Steuerklasse bekommt der AN, wenn der AG sich als Neben-AG anmeldet?
    Natürlich bekommt er die Steuerklasse 6.

    Aber es ist ein Unterschied, ob der Arbeitgeber ihn als Nebenarbeitgeber anmeldet oder pauschal ohne Anmeldung mit Steuerklasse 6 abrechnet.

    Ich denke, dass er das gemeint hat.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Hallo rbsaphcm,

    hier geht es nicht darum sich unbeliebt zu machen, grundsätzlich geht es darum dem TE zu helfen.

    Und da bleibt die Arbeit eben beim jetzigen HAG der unverschuldet zum NAG geworden ist.
    Dem AN ist doch geholfen, wenn er das so schnell wie möglich für 2016 hinbekommt.

    Und was ist denn nun geringer im Aufwand, wenn der alte HAG die Korrektur eben als NAG macht -> hast du ja selbst noch empfohlen und insoweit kann ich das auch nicht nachvollziehen, dass die meisten Aussagen nicht korrekt sind.

    Tschüß

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  • V. Liersee
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Zitat von rbsaphcm Beitrag anzeigen
    Dann will ich mich mal unbeliebt machen bei den anderen Usern, denn die meisten hier getroffenen Aussagen sind meiner Auffassung und Erfahrung nach nicht korrekt.
    ...Und die Abrechnung mit Steuerklasse 6 ist ebenfalls nicht ganz korrekt. Beispielsweise zwecks Kirchensteuer oder Hinzurechnungsbeträgen sollte hier eine erneute Anmeldung erfolgen. In der Regel sollte allerdings als NAG angemeldet werden, um anderen AGs nicht die Eigenschaft als HAG zu nehmen; wie hier geschehen.

    Gruß
    Überprüfe doch erstmal Deine eigenen Aussagen, bevor Du andere Lügen strafst. Welche Steuerklasse bekommt der AN, wenn der AG sich als Neben-AG anmeldet?

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    @rbsaphcm

    Hast du für den PS auch eine Quelle?

    Meinen Kenntnisstand habe ich aus HAUFE Personal Office Premium (Stand September 2015) sowie aus der telefonischen Rücksprache mit einem Steuerberater hinsichtlich der üblichen Praxis mit ELStAM.



    Hinsichtlich der rückwirkenden Abmeldung durch AG2 sehe ich aber das Problem, dass er zuvor die bereits erfolgten Lohnabrechnungen stornieren und die abgegebenen Lohnsteueranmeldungen berichtigen müsste. Er kann ja schlecht rückwirkend zum 01.01. abmelden wenn tatsächlich bereits bis März Lohn ausbezahlt und versteuert wurde. Daher ist zumindest für den AG2 die sauberste Lösung die Ab-/Anmeldung erst zu einem zukünftigen Termin durchzuführen.

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  • rbsaphcm
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Dann will ich mich mal unbeliebt machen bei den anderen Usern, denn die meisten hier getroffenen Aussagen sind meiner Auffassung und Erfahrung nach nicht korrekt.

    Also zusammengefasst:

    - Das Arbeitsverhältnis mit deinem alten Arbeitgeber (AG1) bestand bis zum 30.06.2015.
    - Das AV mit deinem neuen AG (AG2) besteht seit 01.10.2015

    - AG1 hat sich ab xx.12.2015 erneut als Hauptarbeitgeber angemeldet
    - AG2 wurde dadurch automatisch per Änderungsliste zum xx.12.2015 Nebenarbeitgeber

    Wurdest du dann bei AG2 ab xx.12.2015 mit Steuerklasse 6 zurückgerechnet?

    Dass die Wiederanmeldung von AG2 als HAG erst zukünftig erfolgen kann ist falsch. Sofern sich AG1 beispielsweise zum refDatumAG = xx.12.2015 abmeldet, kann sich AG2 problemlos ab dem darauffolgenden Tag (refDatumAG + 1) wieder als HAG anmelden. Es muss halt VOR der Neuanmeldung (bestehend aus Ab- und Wiederanmeldung) von AG2 die Abmeldung von AG1 erfolgen, da in diesem Beispiel die Kulanzfrist bereits überschritten wäre.

    Das ganze ist unter folgendem Link (Punkt 4) beschrieben:



    Und PS: AG1 ist eigentlich dazu verpflichtet, das AV bei der Zahlung von Lohnrückständen erneut anzumelden. Hier darf nich einfach mit den alten Steuermerkmalen abgerechnet werden. Und die Abrechnung mit Steuerklasse 6 ist ebenfalls nicht ganz korrekt. Beispielsweise zwecks Kirchensteuer oder Hinzurechnungsbeträgen sollte hier eine erneute Anmeldung erfolgen. In der Regel sollte allerdings als NAG angemeldet werden, um anderen AGs nicht die Eigenschaft als HAG zu nehmen; wie hier geschehen.

    Gruß

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Hallo,

    das kostest auf alle Fälle Nerven und mit dem Schadenersatz ist das seine Sache -> wenn sich so ein Prozess hinzieht ist es inzwischen durch die Abgabe der Steuererklärung 2015 und 2016 ausgeglichen finanziell.

    Und der Handlungsbedarf bleibt eben beim "unschuldigen" HAG.

    Tschüß

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Was du machen kannst, ist deinen alten Arbeitgeber verklagen und Schadensersatz für seinen Fehler verlangen, insoweit dir dadurch Nachteile entstanden sind.

    Das war es dann aber auch.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Hallo,

    wenn dein neuer Arbeitgeber dich jetzt für die Zukunft also ab 01.04. wieder als HAG beschäftigt bzw. anmeldet -> ist dir ja auch schon geholfen.
    Das ist wirklich eine Schwäche im Programm, dass der unschuldig zum NAG gewordene tätig werden muss.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Hallo,

    Leider ist das so und der AN ist der Depp

    Gruß FIGUL

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  • V. Liersee
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Der neue Arbeitgeber hätte mit der Änderungsmeldung, die für Dezember im Januar eingegangen ist, auch schon gegensteuern können. Wenn im Lohnbüro die Änderungsmeldung abgearbeitet wurde, hätte auffallen können, dass Du nur noch die Steuerklasse 6 hast...Da wurde dann also bis Februar abweichend von den ELStAM weiter die Steuerklasse 1 verwendet.

    Da das Kind nun aber schon im Brunnen liegt und der aktuelle Arbeitgeber sich nicht auf eine rückwirkende Neuanmeldung und Berichtigung für März einlässt, bleibt nur, was meine Vorredner schon geschrieben haben.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Dein aktueller AG hat leider recht. Rückwirkend kann man da gar nichts mehr ändern.

    Und ja, da liegt eine große Schwäche des System ELSTAM, Neben-AG die sich fälschlicherweise als Hauptarbeitgeber anmelden können einem ganz schön die Lohnabrechnung versauen.

    Dein Alter AG hat vorliegend übrigens sogar noch einen 2. Fehler gemacht: für die Nachzahlung von Lohnrückständen hätte er dich gar nicht mehr anmelden müssen sondern hätte die alten Daten verwenden können.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Zitat von SarahF Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Möglichkeit das zu korrigieren?
    Die Antwort ist so einfach wie sie dir nicht gefallen wird: Nein.

    Du kannst froh sein, dass dein neuer AG fit genug ist, dich ab- und wieder anzumelden, um für die Zukunft den Zustand mit Stkl. 1 wiederherzustellen.

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