Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    du hast jetzt den Vorteil, dass die Lohnrückstände mit Steuerklasse 1 versteuert wurden (und nicht mit der 6).

    dafür hast du den Nachteil, dein Märzgehalt mit Steuerklasse 6 statt 1 versteuert zu haben.

    Gleicht sich das vielleicht schon aus?

    Wenn nicht, dann spätestens mit der Steuererklärung 2015 o. 2016.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Ich schließ mich da der Auskunft Deines alten Arbeitgebers, der des neuen und der des Finanzamts an. Du kannst aber natürlich auch noch jemanden fragen

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  • Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6

    Hallo,

    ich bin absolut nicht vom Fach, also seid nicht zu streng mit mir.

    Seit 01.10.15 war ich bei meinem neuen Arbeitgeber beschäftigt, alles korrekt Steuerklasse 1.
    Wie ich jetzt erst erfahren habe, hat mein alter Arbeitgeber, weil er mir im Dezember noch Lohnrückstände bezahlt hat mich kurzehand nochmal für Dezember angemeldet und sich selber als Hauptarbeitgeber eingetragen, obwohl das Arbeitsverhältnis seit Juli nicht mehr bestand. Dadurch wurde mein jetziges Arbeitsverhältnis automatisch in Steuerklasse 6 gestuft. Das ist meinem neuen Arbeitgeber, aber jetzt erst aufgefallen, bis zum Februar hat auch dieser mich noch in Steuerklasse 1 abgerechnet. Mir hat also niemand mitgeteilt, dass sich da was geändert hat. Jetzt heißt es auf einmal, du bist jetzt Steuerklasse 6, das können wir nur noch für die Zukunft ändern. Sowohl alter, als auch neuer Arbeitgeber stellen sich quer. Der Neue wird mich zwar ab- und wieder anmelden, sagt aber, rückwirkend geht das nicht. Ich habe mich quer durch alle Büros im Finanzamt telefoniert, aber so richtig helfen konnte mir niemand.
    Kann es sein, dass sich einfach jemand als Hauptarbeitgeber anmeldet und ich da jetzt einfach Pech habe? Und ja, die Auskunft, dass ich es am Ende des Jahres wieder zurückholen kann, habe ich schon bekommen, hilft mir gerade aber nicht weiter.
    Habe selbst versucht mich ein wenig einzulesen, aber mir fehlen einfach grundlegende Kenntnisse zum Thema ElStam, von wegen Refernezdatum usw.

    Gibt es eine Möglichkeit das zu korrigieren?

    Vielen Dank schon mal...
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