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FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II möglich

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    FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II möglich

    Guten Tag Forum,

    Kurz zur Vorgeschichte...
    Ich habe mit meiner Ehefrau (verst. 2015) und ihrem Kind 18 Jahre zusammengelebt.
    Das Kind befindet sich zurzeit in der Erstausbildung und wohnt weiterhin in meinem Haushalt.
    Ein Kontakt zum leiblichen Vater besteht nicht.
    Nun habe ich einen Antrag auf Steuerklasse II für 2017 gestellt und diesem wurde nicht entsprochen.
    Zur Begründung heißt es: Man könne in die Elstam Datenbank keinen Kinderfreibetrag bei mir eintragen und somit nimmt
    das System auch die neue Steuerklasse nicht an. (Rechtlich gesehen sollte ich der Pflegevater sein - meine Meinung)
    Warum dies nicht geht wusste die Dame vom FA auch nicht, aber es geht halt nicht. :-(
    Das Kind ist auch sonst bei niemanden mit einem Freibetrag eingetragen.

    Was ist nun die beste Lösung oder welche Möglichkeit gibt es was man noch machen könnte.
    Widerspruch geht nicht, da es kein Rechtsmittelfähiger Bescheid ist.
    Das FA sagt nur, dass sie es im nächsten Jahr mit der Steuererklärung prüfen und verrechnen.

    Vielen Dank für eine Idee oder eine bessere Begründung wie die vom FA. :-D

    LG
    Tommi

    #2
    AW: FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II mög

    Die rechtliche Begründung ist ganz einfach. Du bist nicht der leibliche Vater. Für ein Stief- oder "inoffizielles" Pflegekind gibt es keinen Kinderfreibetrag und damit keine Steuerklasse II. Anders kann es sein, wenn das Jugendamt das Kind als offizielles Pflegekind bescheinigt. Auch wenn das Kind keinen Kontakt mit dem leiblichen Vater hat, hat dieser einen Anspruch auf Kinderfreibeträge. Wenn du einen rechtsmittelfähigen Bescheid willst, musst du dir den Antrag auf Steuerklasse II. schriftlich ablehnen lassen.

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      #3
      AW: FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II mög

      Danke für deine Antwort.

      Deine Antwort entspricht nach meiner Auffassung aber nicht dem §32 EStG Abs.6
      Da steht geschrieben unter Punkt 2,
      2. der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.

      Da das Kind nur bei mir wohnt und ich alle Kosten allein trage, denke ich schon einen Anspruch auf Stkl. II zu haben.
      Worauf sollte sich auch eine Benachteiligung gegenüber einen leiblichen Elternteil, welches mit seinem Kind alleine wohnt, stützen.

      Danke
      Tommi

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        #4
        AW: FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II mög

        Deine Auffassung musst du gegenüber dem Finanzamt geltend machen, was soll das hier in einem Anwenderforum zu Fragen der elektronischen Steuererklärung bringen?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II mög

          Das habe ich ja schon versucht und nun gedacht, das eventuell hier im Forum jemand gleiche Erfahrungen hat oder das selbe Problem,
          das eine Eintragung in der Elstam Datenbank nicht möglich sei soll durch das FA.


          Aber gut....wenn ich hier falsch bin....

          Grüße
          Tommi

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            #6
            AW: FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II mög

            wie gesagt: erst zum Jugendamt, dann zum FA.

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              #7
              AW: FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II mög

              Eigentlich die VORfrage: Was sagt denn eigentlich die Familienkasse ? Wer hat den Antrag auf Kindergeld gestellt und wer bekommt es ausgezahlt ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II mög

                Erst einmal Danke für die Antworten!

                Den Antrag auf Kindergeld habe ich nach dem Tod meiner Frau gestellt und diesem wurde auch durch die Familienkasse entsprochen.
                Seitdem beziehe ich das Kindergeld.

                Grüße
                Tommi

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                  #9
                  AW: FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II mög

                  Seitdem beziehe ich das Kindergeld.
                  Das sollte eigentlich ausreichen, um in die Steuerklasse II zu kommen. In § 24b Satz 1 EStG, auf den § 38b EStG verweist, steht das nach meinem Verständnis eindeutig so drin:

                  Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht

                  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html

                  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

                  Klären musst du das unter Vorlage des Kindergeldbescheids mit dem Finanzamt, wobei der hier auch schon empfohlene Gang zum Jugendamt bei einem 18-jährigen Kind m. E. nichts bringt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: FA kann kein Kinderfreibetrag in Elstam eintragen - daher auch keine Stkl. II mög

                    Danke Charlie24. :-)


                    Dann werde ich mal schauen wo es noch einen anderen kompetenten Ansprechpartner bei meinem FA gibt.

                    LG
                    Tommi

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