Guten Tag Forum,
Kurz zur Vorgeschichte...
Ich habe mit meiner Ehefrau (verst. 2015) und ihrem Kind 18 Jahre zusammengelebt.
Das Kind befindet sich zurzeit in der Erstausbildung und wohnt weiterhin in meinem Haushalt.
Ein Kontakt zum leiblichen Vater besteht nicht.
Nun habe ich einen Antrag auf Steuerklasse II für 2017 gestellt und diesem wurde nicht entsprochen.
Zur Begründung heißt es: Man könne in die Elstam Datenbank keinen Kinderfreibetrag bei mir eintragen und somit nimmt
das System auch die neue Steuerklasse nicht an. (Rechtlich gesehen sollte ich der Pflegevater sein - meine Meinung)
Warum dies nicht geht wusste die Dame vom FA auch nicht, aber es geht halt nicht. :-(
Das Kind ist auch sonst bei niemanden mit einem Freibetrag eingetragen.
Was ist nun die beste Lösung oder welche Möglichkeit gibt es was man noch machen könnte.
Widerspruch geht nicht, da es kein Rechtsmittelfähiger Bescheid ist.
Das FA sagt nur, dass sie es im nächsten Jahr mit der Steuererklärung prüfen und verrechnen.
Vielen Dank für eine Idee oder eine bessere Begründung wie die vom FA. :-D
LG
Tommi
Kurz zur Vorgeschichte...
Ich habe mit meiner Ehefrau (verst. 2015) und ihrem Kind 18 Jahre zusammengelebt.
Das Kind befindet sich zurzeit in der Erstausbildung und wohnt weiterhin in meinem Haushalt.
Ein Kontakt zum leiblichen Vater besteht nicht.
Nun habe ich einen Antrag auf Steuerklasse II für 2017 gestellt und diesem wurde nicht entsprochen.
Zur Begründung heißt es: Man könne in die Elstam Datenbank keinen Kinderfreibetrag bei mir eintragen und somit nimmt
das System auch die neue Steuerklasse nicht an. (Rechtlich gesehen sollte ich der Pflegevater sein - meine Meinung)
Warum dies nicht geht wusste die Dame vom FA auch nicht, aber es geht halt nicht. :-(
Das Kind ist auch sonst bei niemanden mit einem Freibetrag eingetragen.
Was ist nun die beste Lösung oder welche Möglichkeit gibt es was man noch machen könnte.
Widerspruch geht nicht, da es kein Rechtsmittelfähiger Bescheid ist.
Das FA sagt nur, dass sie es im nächsten Jahr mit der Steuererklärung prüfen und verrechnen.
Vielen Dank für eine Idee oder eine bessere Begründung wie die vom FA. :-D
LG
Tommi
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