Hallo in die Runde!
Ich hoffe auf Hilfe, denn ich komme mit meinem Thema derzeit nicht weiter.
Wir arbeiten mit SAP und rechnen viele Mitarbeiter im Niedriglohnbereich ab; demnach haben die Mitarbeiter mehrere Beschäftigungsverhältnisse.
In einem Workshop zu ELStAM im letzten Jahr wurde uns folgendes eingebläut:
alle versicherungspflichtigen Mitarbeiter, die bei uns mit der Steuerklasse 6 abgerechnet werden müssen, da ihre eigentliche Steuerklasse bereits bei einem anderen Arbeitgeber platziert ist, pflegen wir in den Steuerdaten mit Sonderverarbeitung „nicht teilnehmen“.
Ein Finanzbeamte sagte uns nun, dass dies falsch sei: alle Arbeitsverhältnisse aus einer Nebenbeschäftigung eines Arbeitnehmers sind anzumelden. Dies ist insbesondere für die korrekte Ermittlung der Kirchensteuer erforderlich. Ausgenommen davon sind natürlich unsere Minijobber, die pauschal versteuert werden - klar. Diesen Wortlaut finde ich auch bei ELSTER im FAQ.
Aber wie melde ich eine Nebenbeschäftigung an ohne den Haken Hauptarbeitgeber zu verwenden?
Für mich ist die Sache total unlogisch, denn nur durch die Setzung des Haken Hauptarbeitgeber wird eine Anmeldung erzeugt und es gilt: Jeder unbeschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter darf zu einem Zeitpunkt nur einmal am ELStAM-Verfahren teilnehmen.
Lieben Dank für Unterstützung
Ich hoffe auf Hilfe, denn ich komme mit meinem Thema derzeit nicht weiter.
Wir arbeiten mit SAP und rechnen viele Mitarbeiter im Niedriglohnbereich ab; demnach haben die Mitarbeiter mehrere Beschäftigungsverhältnisse.
In einem Workshop zu ELStAM im letzten Jahr wurde uns folgendes eingebläut:
alle versicherungspflichtigen Mitarbeiter, die bei uns mit der Steuerklasse 6 abgerechnet werden müssen, da ihre eigentliche Steuerklasse bereits bei einem anderen Arbeitgeber platziert ist, pflegen wir in den Steuerdaten mit Sonderverarbeitung „nicht teilnehmen“.
Ein Finanzbeamte sagte uns nun, dass dies falsch sei: alle Arbeitsverhältnisse aus einer Nebenbeschäftigung eines Arbeitnehmers sind anzumelden. Dies ist insbesondere für die korrekte Ermittlung der Kirchensteuer erforderlich. Ausgenommen davon sind natürlich unsere Minijobber, die pauschal versteuert werden - klar. Diesen Wortlaut finde ich auch bei ELSTER im FAQ.
Aber wie melde ich eine Nebenbeschäftigung an ohne den Haken Hauptarbeitgeber zu verwenden?
Für mich ist die Sache total unlogisch, denn nur durch die Setzung des Haken Hauptarbeitgeber wird eine Anmeldung erzeugt und es gilt: Jeder unbeschränkt steuerpflichtige Mitarbeiter darf zu einem Zeitpunkt nur einmal am ELStAM-Verfahren teilnehmen.
Lieben Dank für Unterstützung
Kommentar