Ein freundliches Hallo an Alle!
Mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt am 1.4. Kann der neue AG bereits jetzt im Februar die Elstam Daten abrufen? Es gibt ja immer einen Personalbogen, bei dem neben den persönlichen Daten auch die Steuer-ID abgefragt wird.
Bisher habe ich zwei gegensätzliche Quellen:
1. Laut den Elster-FAQs kann der neue AG erst zum Zeitpunkt der Beschäftigung die Elstam Daten abrufen, da vorher der aktuelle Hauptarbeitgeber zum Abruf berechtigt ist.
2. Finanzamt am Wohnsitz sagt, dass der zukünftige AG auch schon vorher die Daten abrufen kann.
Was ist nun richtig?
Vielen Dank und schöne Grüße
Mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt am 1.4. Kann der neue AG bereits jetzt im Februar die Elstam Daten abrufen? Es gibt ja immer einen Personalbogen, bei dem neben den persönlichen Daten auch die Steuer-ID abgefragt wird.
Bisher habe ich zwei gegensätzliche Quellen:
1. Laut den Elster-FAQs kann der neue AG erst zum Zeitpunkt der Beschäftigung die Elstam Daten abrufen, da vorher der aktuelle Hauptarbeitgeber zum Abruf berechtigt ist.
2. Finanzamt am Wohnsitz sagt, dass der zukünftige AG auch schon vorher die Daten abrufen kann.
Was ist nun richtig?
Vielen Dank und schöne Grüße
Kommentar