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Abfrage Elstam Daten neuer AG

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    Abfrage Elstam Daten neuer AG

    Ein freundliches Hallo an Alle!

    Mich interessiert folgender Sachverhalt:

    Ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt am 1.4. Kann der neue AG bereits jetzt im Februar die Elstam Daten abrufen? Es gibt ja immer einen Personalbogen, bei dem neben den persönlichen Daten auch die Steuer-ID abgefragt wird.

    Bisher habe ich zwei gegensätzliche Quellen:

    1. Laut den Elster-FAQs kann der neue AG erst zum Zeitpunkt der Beschäftigung die Elstam Daten abrufen, da vorher der aktuelle Hauptarbeitgeber zum Abruf berechtigt ist.

    2. Finanzamt am Wohnsitz sagt, dass der zukünftige AG auch schon vorher die Daten abrufen kann.

    Was ist nun richtig?

    Vielen Dank und schöne Grüße

    #2
    Ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnt am 1.4
    Halte dich an die FAQ von ELStAM und nicht an die Auskunft des örtlichen Finanzamts. Keine Anmeldung vor Beschäftigungsbeginn !

    https://www.elster.de/eportal/attach...lbeispiele.pdf
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Captain,

      wen hattest du denn an der Strippe beim Finanzamt, den Hausmeister ?
      Das ist schon immer ein Grundsatz -> Datenabruf erst ab Zeitpunkt der Beschäftigung beim jeweiligen Arbeitgeber.

      Tschüß

      Kommentar

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