Hallo,
folgendes Problem: Ich habe im Juli 2020 eine Stelle angetreten und diese März 2021 wieder verlassen (Eigenkündigung). Ab 2021 bin ich bei einem anderen Arbeitgeber.
Im Vorjahr habe ich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt, ab August 2021, aufgrund meiner hohen Pendelstrecke. Ich war hier mehr oder weniger knapp unter dem jährlichen Maximum. Nach dem Wechsel der Stelle wird mir auf einmal der Lohnsteuerfreibetrag bei der neuen Stelle nicht mehr in Abzug gebracht...
Wie kann das sein? Ich dachte, der Freibetrag wird immer jährlich neu festgesetzt (muss neu beantragt werden) und ist dann erst einmal gültig? Auch nach dem Wechsel einer Position, da der Arbeitgeber sich doch nur die Daten bei Elstam zieht und dort der Freibetrag hinterlegt ist? Oder muss ich nach jedem Wechsel erneut einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen?
folgendes Problem: Ich habe im Juli 2020 eine Stelle angetreten und diese März 2021 wieder verlassen (Eigenkündigung). Ab 2021 bin ich bei einem anderen Arbeitgeber.
Im Vorjahr habe ich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt, ab August 2021, aufgrund meiner hohen Pendelstrecke. Ich war hier mehr oder weniger knapp unter dem jährlichen Maximum. Nach dem Wechsel der Stelle wird mir auf einmal der Lohnsteuerfreibetrag bei der neuen Stelle nicht mehr in Abzug gebracht...
Wie kann das sein? Ich dachte, der Freibetrag wird immer jährlich neu festgesetzt (muss neu beantragt werden) und ist dann erst einmal gültig? Auch nach dem Wechsel einer Position, da der Arbeitgeber sich doch nur die Daten bei Elstam zieht und dort der Freibetrag hinterlegt ist? Oder muss ich nach jedem Wechsel erneut einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen?
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