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Lohnsteuerfreibetrag nicht in Abzug gebracht nach Jobwechsel

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    Lohnsteuerfreibetrag nicht in Abzug gebracht nach Jobwechsel

    Hallo,

    folgendes Problem: Ich habe im Juli 2020 eine Stelle angetreten und diese März 2021 wieder verlassen (Eigenkündigung). Ab 2021 bin ich bei einem anderen Arbeitgeber.

    Im Vorjahr habe ich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt, ab August 2021, aufgrund meiner hohen Pendelstrecke. Ich war hier mehr oder weniger knapp unter dem jährlichen Maximum. Nach dem Wechsel der Stelle wird mir auf einmal der Lohnsteuerfreibetrag bei der neuen Stelle nicht mehr in Abzug gebracht...

    Wie kann das sein? Ich dachte, der Freibetrag wird immer jährlich neu festgesetzt (muss neu beantragt werden) und ist dann erst einmal gültig? Auch nach dem Wechsel einer Position, da der Arbeitgeber sich doch nur die Daten bei Elstam zieht und dort der Freibetrag hinterlegt ist? Oder muss ich nach jedem Wechsel erneut einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen?

    #2
    Zitat von PRambler Beitrag anzeigen
    Im Vorjahr habe ich einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt, ab August 2021
    Wahrscheinlich ab August 2020.

    Hast Du denn das Kreuz in Zeile 21 gesetzt, dass der Freibetrag auch im Folgejahr noch gelten soll?

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      #3
      Ich denke ja, denn bis zum März, im alten Job, wurde mir der Freibetrag noch angerechnet.

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        #4
        Hallpo PRambler,

        dann rufe mal bei deinem Finanzamt an, die können dir auch sagen, ob der Abruf des Arbeitgebers korrekt gelaufen ist und wie das mit dem Freibetrag bei diur aussieht.

        Tschüß

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          #5
          Hallo,

          nur der Vollständigkeit halber: Vom Finanzamt habe ich die Aussage erhalten, dass der Lohnsteuerfreibetrag bei jedem Arbeitsplatzwechsel neu beantragt werden muss. Mit der berechtigten Begründung: Das Finanzamt kann dann ja nicht (automatisch) wissen, welche Gegebenheiten (Weg zur Arbeit, Arbeitsstätte) dann gelten.

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            #6
            Hallo,

            danke für die Rückmeldung
            Gruß FIGUL

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              #7
              PRambler Sorry, aber da hatte deine Auskunftsperson vom FA entweder keine Ahnung oder wollte sich schnell herausreden.

              Der Wortlaut von § 39a Absatz 1 EStG ist nämlich ein anderer:
              - der Freibetrag ist ein Jahresbetrag bzw. kann auch für 2 Jahre beantragt werden
              - bei einer Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen innerhalb der Laufzeit kann dieser einen Antrag auf Änderung stellen
              - bei einer Änderung zu Ungunsten ist der Steuerpflichtige verpflichtet dies dem FA mitzuteilen

              Fazit: der Freibetrag fällt bei einem Arbeitgeberwechsel nicht automatisch weg. Da ist offenbar etwas anderes falsch gelaufen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                Hallo,

                zugegeben: Da der Freibetrag ohnehin mit der Homeofficeregelung meines (neuen) Arbeitgebers entfällt, habe ich da nicht weiter nachgeforscht.

                Ich kann mir auch nicht vorstellen, was da sonst falsch gelaufen sein soll. Abgesehen davon hatte ich dies bei diesem FA bereits das... vierte Mal in fünf Jahren? (Ich wechsel' relativ häufig meine Stelle, da im Projektgeschäft tätig.) Wobei es auch für mich dahingehend, unter Beachtung deines Ansatzes, logisch ist: Ich ändere einen Umstand - meinen Arbeitgeber und damit zwangsweise die Arbeitsstätte - und teile dem FA nichts mit -> Freibetrag entfällt/muss neu beantragt werden.

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