Hallo Forum,
ich bin seit September 2021 verheiratet. Ob wir für 2021 und die Zukunft eine Zusammenveranlagung durchführen oder getrennt veranlagen ist z.Z. noch offen. Wir haben zwei getrennte Wohnsitze (auch zwei unterschiedliche Finanzämter, unterschiedliche Steuernummern). Die ELStAM Daten wurden bei uns beiden vom FiAmt automatisch nach der Heirat geändert: bei beiden Steuerklasse 4, die Zahl der Kinderfreibeträge wurden bei beiden auf die Gesamtzahl der zu berücksichtigten Kinder geändert. Also jeder hat noch seine eigenen ELStAM-Daten.
Bei meiner Ehepartnerin erhöht sich nun die Zahl der Kinderfreibeträge um 1 (ist jetzt wieder berücksichtigungsfähig). Die Zahl der Kinderfreibeträge hat zwar keinen Einfluss auf den Lohnsteurabzug, aber wir hätten gerne ab 2022 den Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung (Sonderbedarf bei Berufsausbildug) neu betrücksichtigt.
Wir beide haben jeder ein eigenes ELSTER online Benutzerkonto. Soll meine Partnerin jetzt einen eigenen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen? Soll einer (oder muss sogar einer) von uns einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, in dem dann der Ehegatte und dessen Kinder mit aufgeführt werden? Wir würden gerne die "Dinge" getrennt halten.
Danke für die Antwort!
Viele Grüße
ProSolaris
ich bin seit September 2021 verheiratet. Ob wir für 2021 und die Zukunft eine Zusammenveranlagung durchführen oder getrennt veranlagen ist z.Z. noch offen. Wir haben zwei getrennte Wohnsitze (auch zwei unterschiedliche Finanzämter, unterschiedliche Steuernummern). Die ELStAM Daten wurden bei uns beiden vom FiAmt automatisch nach der Heirat geändert: bei beiden Steuerklasse 4, die Zahl der Kinderfreibeträge wurden bei beiden auf die Gesamtzahl der zu berücksichtigten Kinder geändert. Also jeder hat noch seine eigenen ELStAM-Daten.
Bei meiner Ehepartnerin erhöht sich nun die Zahl der Kinderfreibeträge um 1 (ist jetzt wieder berücksichtigungsfähig). Die Zahl der Kinderfreibeträge hat zwar keinen Einfluss auf den Lohnsteurabzug, aber wir hätten gerne ab 2022 den Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung (Sonderbedarf bei Berufsausbildug) neu betrücksichtigt.
Wir beide haben jeder ein eigenes ELSTER online Benutzerkonto. Soll meine Partnerin jetzt einen eigenen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen? Soll einer (oder muss sogar einer) von uns einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, in dem dann der Ehegatte und dessen Kinder mit aufgeführt werden? Wir würden gerne die "Dinge" getrennt halten.
Danke für die Antwort!
Viele Grüße
ProSolaris
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