Hi alle,
ich hätte eine Verstehensfrage.
Ich hab gelesen, dass wenn der Arbeitgeber bei Elstam einen bereits angemeldet hat, dieser einen nicht nochmal anmelden kann. Er würde eine Fehlermeldung erhalten,dass der Arbeitnehmer bereits angemeldet ist (er müsste mich zuerst abmelden, bevor er mich wieder anmeldet).
Gilt das unabhängig von dessen Status, ob dieser ein Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber von mir bei Elstam ist?
Ich meine folgendes Beispiel:
Wenn ich einen Arbeitgeber bei Elstam im Nebenarbeitsverhältnis habe, könnte er mich zwar nicht nochmal im Nebenarbeitsverhältnis anmelden (Fehlermeldung), aber er könnte mich in Elstam im Hauptarbeitsverhältnis anmelden (ohne vorherige Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses)?
Oder könnte der Arbeitgeber ohne vorherige Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses mich nicht bei Elstam im Hauptarbeitsverhältnis anmelden? Und auch nicht im Nebenarbeitsverhältnis?
Sorry, so lang.
Viele Grüße
Paul
ich hätte eine Verstehensfrage.
Ich hab gelesen, dass wenn der Arbeitgeber bei Elstam einen bereits angemeldet hat, dieser einen nicht nochmal anmelden kann. Er würde eine Fehlermeldung erhalten,dass der Arbeitnehmer bereits angemeldet ist (er müsste mich zuerst abmelden, bevor er mich wieder anmeldet).
Gilt das unabhängig von dessen Status, ob dieser ein Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber von mir bei Elstam ist?
Ich meine folgendes Beispiel:
Wenn ich einen Arbeitgeber bei Elstam im Nebenarbeitsverhältnis habe, könnte er mich zwar nicht nochmal im Nebenarbeitsverhältnis anmelden (Fehlermeldung), aber er könnte mich in Elstam im Hauptarbeitsverhältnis anmelden (ohne vorherige Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses)?
Oder könnte der Arbeitgeber ohne vorherige Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses mich nicht bei Elstam im Hauptarbeitsverhältnis anmelden? Und auch nicht im Nebenarbeitsverhältnis?
Sorry, so lang.
Viele Grüße
Paul
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