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    Erneute Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses

    Hi alle,

    ich hätte eine Verstehensfrage.
    Ich hab gelesen, dass wenn der Arbeitgeber bei Elstam einen bereits angemeldet hat, dieser einen nicht nochmal anmelden kann. Er würde eine Fehlermeldung erhalten,dass der Arbeitnehmer bereits angemeldet ist (er müsste mich zuerst abmelden, bevor er mich wieder anmeldet).
    Gilt das unabhängig von dessen Status, ob dieser ein Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber von mir bei Elstam ist?
    Ich meine folgendes Beispiel:
    Wenn ich einen Arbeitgeber bei Elstam im Nebenarbeitsverhältnis habe, könnte er mich zwar nicht nochmal im Nebenarbeitsverhältnis anmelden (Fehlermeldung), aber er könnte mich in Elstam im Hauptarbeitsverhältnis anmelden (ohne vorherige Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses)?
    Oder könnte der Arbeitgeber ohne vorherige Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses mich nicht bei Elstam im Hauptarbeitsverhältnis anmelden? Und auch nicht im Nebenarbeitsverhältnis?

    Sorry, so lang.

    Viele Grüße
    Paul

    #2
    Hallo Paul12,
    es kann imnmer nur einen Hauptarbeitgeber geben, deshalb kann bei einem bestehenden Nebenarbeitgeber ein weiteres Nebenarbeitgeberverhältnis angemeldet werden. Sobald ein Arbeitgeber sich als HAG anmeldet wird auch ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis als HAG zum NAG gemacht. Der NAG bekommt immer die Steuerklasse VI ausgeliefert, aber nur der HAG bekommt die korrekten zu verwendenden Daten Steuerklasse usw.

    Tschüß

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      #3
      Ich hab die Frage so verstanden, dass es bereits ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis gibt, der zweite Arbeitgeber sich aber als Hauptarbeitgeber anmelden soll. Dazu muss er den Arbeitnehmer vielleicht erst anmelden, um ihn dann wieder als Hauptarbeitgeber anzumelden.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ich hab die Frage so verstanden, dass es bereits ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis gibt, der zweite Arbeitgeber sich aber als Hauptarbeitgeber anmelden soll. Dazu muss er den Arbeitnehmer vielleicht erst anmelden, um ihn dann wieder als Hauptarbeitgeber anzumelden.
        Sobald sich der momentane NAG als HAG anmeldet, wird er zum HAG und das andere Arbeitsverhältnis zum Nebenarbeitsverrhältnis.
        Je nach verwendetem Lohnprogramm reicht auch bei Änderung des bestehenden Arbveitsverhältnisses eine Ummeldung.

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          #5
          Irgendwie passt mir die (erste) Antwort nicht so Recht zur Frage.

          Die Frage scheint mir nämlich zu lauten: Wenn AN bei AG X beschäftigt ist, wobei X NAG ist, und nun derselbe X ohne Unterbrechung HAG werden soll, geht das in einem Schritt oder nur per Abmeldung und Neuanmeldung (als HAG)?

          Die Antwort ist mE letzteres, so ist es auch in den Fallbeispieln zu ElStAM, Wechselfälle beim selben AG beschrieben z.B. als Wechsel HAG zu NAG (Abschnitt 3.1) Abmeldung zum 31.5, Anmeldung als HAG zum 1.6. (der Fall NAG zu HAG geht analog anders herum).

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            #6
            Guten Morgen,

            ja, genau, es bezog sich auf das Szenario :

            Wenn AN bei AG X beschäftigt ist, wobei X NAG ist, und nun derselbe X ohne Unterbrechung HAG werden soll, geht das in einem Schritt oder nur per Abmeldung und Neuanmeldung (als HAG)?
            Ohne vorherige Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses zum Arbeitnehmer, würde der Arbeitgeber X dann bei Anmeldung des Arbeitnehmers zum Hauptarbeitsverhältnisses eine Fehlermeldung bekommen?
            Zb: Erneute Anmeldung nicht möglich - Arbeitnehmer ist bereits angemeldet ?

            Einen schönen Start in die Woche
            Zuletzt geändert von Paul12; 08.11.2021, 12:12.

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              #7
              Zitat von Paul12 Beitrag anzeigen
              Ohne vorherige Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses zum Arbeitnehmer, würde der Arbeitgeber X dann bei Anmeldung des Arbeitnehmers zum Hauptarbeitsverhältnisses eine Fehlermeldung bekommen?
              Zb: Erneute Anmeldung nicht möglich - Arbeitnehmer ist bereits angemeldet ?
              Da ich dies noch nie probiert habe, kann ich das nicht sicher sagen, aber ich gehe davon aus, dass es einen Fehler gibt, aber ausdrücklich nur auf Basis dessen, dass sowohl unter https://www.elster.de/elsterweb/atta...lbeispiele.pdf als auch in konkreten Handlungsanweisungen für den echten HAG wie https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rbeitgeber.pdf oder https://www.haufe.de/personal/entgel...78_478932.html zur Behebung, wenn ein NAG sich falsch als HAG angemeldet hat, ausdrücklich der Weg mit Abmeldung und Anmeldung als Workflow beschrieben ist.

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                #8
                Zitat von Paul12 Beitrag anzeigen
                ......
                Ohne vorherige Abmeldung des Nebenarbeitsverhältnisses zum Arbeitnehmer, würde der Arbeitgeber X dann bei Anmeldung des Arbeitnehmers zum Hauptarbeitsverhältnisses eine Fehlermeldung bekommen?.....
                Ich habe schon allerhand Praxisfälle erlebt, dass es keine Fehlermeldung gibt und das je nach verwendetem Lohnabrechnungsprogramm möglich ist durch eine Ummeldung einen Statuswechsel vom NAG zum HAG durchzuführen.
                In Fällen wo der alte HAG keine Abmeldung durchführt, kann ein neuer Arbeitgeber sich problemlos als HAG anmelden und der "alte" Arbeitgeber wird zum NAG.

                Tschüß

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                  #9
                  Danke für eure Antworten.
                  Hätte gedacht, dass es eine Fehlermeldung gäbe, wenn derselbe Arbeitgeber ohne vorherige Abmeldung wechselt. Naja, ich verstehe.

                  Viele Grüße

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