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    Steuerklassenwechsel

    Kurze Frage:

    Neben meinem Hauparbeitgeber bin ich seit August für einen weiteren Arbeitgeber beschäftigt, jedoch nur 2-3 Tage im Monat. Dieser meldete mich beim FA in Lohnsteurklasse 1 an, sodass ich bei meinem eigentlich Hauparbeitgeber (39h/ Woche) in Steuerklasse 6 umgemeldet wurde.

    Nach Sichtigung der Lohnabrechnung teilte ich meinem Nebenarbeitgeber mit, dass dieser mich für die Steuerklasse 6 ummelden soll, was auch geseschehen ist. Meinem Hauptarbeitegber teilte ich dies mit, mit dem Hinweis, dass dieser mich für die Steuerklasse 1 anmelden soll.

    Nun teilte mir die Lohnabteilung eines Hauptarbitgebers mit, dass sie eine Änderung der Steuerklasse (Steuerklasse 6 zu 1) nicht vornehmen kann. Dies hat zur Folge, dass ich bei beiden Arbeitegern in Steuerklasse 6 eingestuft bin.

    Nunr zur Frage:
    Ist es korrekt, dass mein Hauparbeitgeber eine Änderung nicht vornehmen kann ?
    An wen konkret kann ich mich zwecks einer Änderung der Steuerklasse wenden ?

    Vielen Dank im voraus.


    #2
    Hallo fulanito84,
    dein HAG ist unverschuldet in die Situation gekommen, weil dein zweiter Arbeitgeber, dich falsch angemeldet hat. Er hat das zwar korrigiert, aber das hat keine Auswirkung auf die Steuerklasse VI bei deinem HAG.
    Der einzige der das ändern kann und sollte ist dein HAG.

    Ich habe das schon öfter erlebt, dass der "unschuldige" Hauptarbeitgeber sich sträubt.
    Je nach verwendetem Lohnprogramm kann er eine Ummeldung machen oder er meldet dich ab und einen Tag später wieder an.

    Tschüß

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      #3
      Nun teilte mir die Lohnabteilung eines Hauptarbitgebers mit, dass sie eine Änderung der Steuerklasse (Steuerklasse 6 zu 1) nicht vornehmen kann.
      Dann kann sie mit ihrem Lohnabrechnungsprogramm nicht umgehen. Wie von holzgoe bereits geschrieben:

      Je nach verwendetem Lohnprogramm kann er eine Ummeldung machen oder er meldet dich ab und einen Tag später wieder an.
      Anmeldung natürlich als Hauptarbeitgeber !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo fulanito84,
        dein HAG ist unverschuldet in die Situation gekommen, weil dein zweiter Arbeitgeber, dich falsch angemeldet hat. Er hat das zwar korrigiert, aber das hat keine Auswirkung auf die Steuerklasse VI bei deinem HAG.
        Der einzige der das ändern kann und sollte ist dein HAG.

        Ich habe das schon öfter erlebt, dass der "unschuldige" Hauptarbeitgeber sich sträubt.
        Je nach verwendetem Lohnprogramm kann er eine Ummeldung machen oder er meldet dich ab und einen Tag später wieder an.

        Tschüß
        Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort, die auch meine Vermutung noch einmal bestätigt. Ich werde mich dementsprechend noch einmal an die Lohnabteilung meines HA wenden.
        Gruß

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          #5
          Hallo fulanito84,
          aus eigener Erfahrung bei meiner Frau hat der HAG sich von Januar bis September gesträubt die Steuerklasse VI zu ändern, weil er es nicht "verschuldet" hatte.

          Tschüß

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            #6
            Für die Mitleser-unabhängig von möglichen Fehlern des Arbeitgebers-: § 39e Abs. 4 EStG lautet am Anfang wie folgt:

            4) 1Der Arbeitnehmer hat jedem seiner Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen,
            1. wie die Identifikationsnummer sowie der Tag der Geburt lauten,
            2. ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (§ 38b Absatz 1 Satz 2 Nummer 6) und
            3. ob und in welcher Höhe ein nach § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 festgestellter Freibetrag abgerufen werden soll. ...

            Man darf schon davon ausgehen, dass der Ausgangspunkt des Problems häufig beim Arbeitnehmer liegt. Wenn der nämlich dem (neuen) AG nicht sagt bei Arbeitsbeginn, dass dieser der Nebenarbeitgeber sein soll, dann bucht der den Arbeitnehmer natürlich mit Hauptarbeitsverhältnis ein und dann geht das Malheur und Geschrei los.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Ja, Danke. Vertshe schon was du meinst. In diesem Fall leider etwas komlizierterer Sachverhalt, da Zeitarbeitsfirma. Werde mir aus diesem Grund auch juristischen Beistand heranziehen.

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