Kurze Frage:
Neben meinem Hauparbeitgeber bin ich seit August für einen weiteren Arbeitgeber beschäftigt, jedoch nur 2-3 Tage im Monat. Dieser meldete mich beim FA in Lohnsteurklasse 1 an, sodass ich bei meinem eigentlich Hauparbeitgeber (39h/ Woche) in Steuerklasse 6 umgemeldet wurde.
Nach Sichtigung der Lohnabrechnung teilte ich meinem Nebenarbeitgeber mit, dass dieser mich für die Steuerklasse 6 ummelden soll, was auch geseschehen ist. Meinem Hauptarbeitegber teilte ich dies mit, mit dem Hinweis, dass dieser mich für die Steuerklasse 1 anmelden soll.
Nun teilte mir die Lohnabteilung eines Hauptarbitgebers mit, dass sie eine Änderung der Steuerklasse (Steuerklasse 6 zu 1) nicht vornehmen kann. Dies hat zur Folge, dass ich bei beiden Arbeitegern in Steuerklasse 6 eingestuft bin.
Nunr zur Frage:
Ist es korrekt, dass mein Hauparbeitgeber eine Änderung nicht vornehmen kann ?
An wen konkret kann ich mich zwecks einer Änderung der Steuerklasse wenden ?
Vielen Dank im voraus.
Neben meinem Hauparbeitgeber bin ich seit August für einen weiteren Arbeitgeber beschäftigt, jedoch nur 2-3 Tage im Monat. Dieser meldete mich beim FA in Lohnsteurklasse 1 an, sodass ich bei meinem eigentlich Hauparbeitgeber (39h/ Woche) in Steuerklasse 6 umgemeldet wurde.
Nach Sichtigung der Lohnabrechnung teilte ich meinem Nebenarbeitgeber mit, dass dieser mich für die Steuerklasse 6 ummelden soll, was auch geseschehen ist. Meinem Hauptarbeitegber teilte ich dies mit, mit dem Hinweis, dass dieser mich für die Steuerklasse 1 anmelden soll.
Nun teilte mir die Lohnabteilung eines Hauptarbitgebers mit, dass sie eine Änderung der Steuerklasse (Steuerklasse 6 zu 1) nicht vornehmen kann. Dies hat zur Folge, dass ich bei beiden Arbeitegern in Steuerklasse 6 eingestuft bin.
Nunr zur Frage:
Ist es korrekt, dass mein Hauparbeitgeber eine Änderung nicht vornehmen kann ?
An wen konkret kann ich mich zwecks einer Änderung der Steuerklasse wenden ?
Vielen Dank im voraus.
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