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AG-Wechsel - Steuerklasse 6 noch vermeidbar?

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    AG-Wechsel - Steuerklasse 6 noch vermeidbar?

    Hallo, ich habe eine kurze Frage zu dem Thema Gehaltsabrechnung. Leider konnte ich die in der Suchfunktion gefundenen Themen nicht zu 100% auf mein Anliegen übertragen (oder falls doch, denke ich ggf. einfach zu kompliziert)

    Habe einen Arbeitgeberwechsel zum 01.10.22 gehabt. Auszahlung der Überstunden vom alten AG sind noch ausstehend und werden wohl mit dem Gehaltslauf Ende Oktober kommen, allerdings angeblich als Korrektur für September. Laut der Mitarbeiterin des alten AG kann erhalte ich die Nachzahlung für September auf Steuerklasse 1, obwohl der neue AG mich ja schon als Hauptarbeitgeber angemeldet hat. Kann das sein und falle ich so weder für September rückwirkend, noch für den Oktober beim neuen AG in Steuerklasse 6? Die Kollegin meinte ja, aber ich habe schon die Lohnsteuerbescheinigung vom alten AG erhalten… bin verwirrt.

    Natürlich kann ich es mir über die Steuererklärung wieder zurückholen. Entweder die Überstunden aus der Werkstudententätigkeit oder aber das erste Gehalt mit Steuerklasse 6 besteuert zu bekommen, hätte aber schon einen faden Beigeschmack..

    LG Kevin

    #2
    neuer Arbeitgebr ab Oktober Steuerklasse 1, alter Arbeitgeber bis September Steuerklasse 1
    wenn die Überstunden im Form einer Berichtigung noch für September abgerechnet werden, sollte es keien Probleme geben.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich dachte, dass eine solche Berichtigung nicht mehr möglich ist, wenn die Lohnsteuerbescheinigung schon erstellt ist. Oder zumindest, dass der neue AG für Oktober 22 nicht auch auf 1 abrechnen kann. Aber dann bin ich beruhigt, danke für die Information.

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        #4
        Ist doch letztlich Jacke wie Hose, im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird das so oder so glattgezogen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Schon klar, wenn man allerdings darauf angewiesen ist oder es schon verplant hat dann ist es schon ärgerlich. Find die Aussage immer sehr abstrakt. Aber ja, es entsteht kein Schaden oder dergleichen, wenn es nicht klappt, das weiß ich.

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            #6
            Zitat von LeKe91 Beitrag anzeigen
            Schon klar, wenn man allerdings darauf angewiesen ist oder es schon verplant hat dann ist es schon ärgerlich. Find die Aussage immer sehr abstrakt. Aber ja, es entsteht kein Schaden oder dergleichen, wenn es nicht klappt, das weiß ich.
            Ob im September auf 1 zusätzlich versteuerte Überstunden wirklich günstiger sind, als wenn sie im Oktober separat auf 6 besteuert werden, ist noch die Frage.
            Aber die Mär 6=böse ist nicht auszurotten.

            Böse wäre hingegen, wenn der alte AG die Nachzahlung im Oktober als HAG leistet und der neue AG dadurch zum NAG wird und ab dann mit 6 abrechnen muss.

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              #7
              Tatsächlich will ich vorwiegend letzteres vermeiden, daher war ich beruhigt als mir heute bestätigt wurde, dass es definitiv eine Rückrechnung für 09 sein wird. Klar wäre mir auch IV im Oktober recht, aber wenn der alte AG erst garnicht an den Oktober rangeht, kann das Szenario neuer AG= Stkl. 6 garnicht aufkommen. Daher lasse ich alles andere jetzt auf mich zukommen. Vielen Dank für die Einblicke und die Einschätzung.

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