Hallo, ich habe eine kurze Frage zu dem Thema Gehaltsabrechnung. Leider konnte ich die in der Suchfunktion gefundenen Themen nicht zu 100% auf mein Anliegen übertragen (oder falls doch, denke ich ggf. einfach zu kompliziert)
Habe einen Arbeitgeberwechsel zum 01.10.22 gehabt. Auszahlung der Überstunden vom alten AG sind noch ausstehend und werden wohl mit dem Gehaltslauf Ende Oktober kommen, allerdings angeblich als Korrektur für September. Laut der Mitarbeiterin des alten AG kann erhalte ich die Nachzahlung für September auf Steuerklasse 1, obwohl der neue AG mich ja schon als Hauptarbeitgeber angemeldet hat. Kann das sein und falle ich so weder für September rückwirkend, noch für den Oktober beim neuen AG in Steuerklasse 6? Die Kollegin meinte ja, aber ich habe schon die Lohnsteuerbescheinigung vom alten AG erhalten… bin verwirrt.
Natürlich kann ich es mir über die Steuererklärung wieder zurückholen. Entweder die Überstunden aus der Werkstudententätigkeit oder aber das erste Gehalt mit Steuerklasse 6 besteuert zu bekommen, hätte aber schon einen faden Beigeschmack..
LG Kevin
Habe einen Arbeitgeberwechsel zum 01.10.22 gehabt. Auszahlung der Überstunden vom alten AG sind noch ausstehend und werden wohl mit dem Gehaltslauf Ende Oktober kommen, allerdings angeblich als Korrektur für September. Laut der Mitarbeiterin des alten AG kann erhalte ich die Nachzahlung für September auf Steuerklasse 1, obwohl der neue AG mich ja schon als Hauptarbeitgeber angemeldet hat. Kann das sein und falle ich so weder für September rückwirkend, noch für den Oktober beim neuen AG in Steuerklasse 6? Die Kollegin meinte ja, aber ich habe schon die Lohnsteuerbescheinigung vom alten AG erhalten… bin verwirrt.
Natürlich kann ich es mir über die Steuererklärung wieder zurückholen. Entweder die Überstunden aus der Werkstudententätigkeit oder aber das erste Gehalt mit Steuerklasse 6 besteuert zu bekommen, hätte aber schon einen faden Beigeschmack..
LG Kevin
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