Hallo,
mein Arbeitgeber sagt mir,
das Finanzamt hätte im Lohnsteuerprogramm übermittelt,
daß ich nicht Epp berechtigt bin.
Kann das denn sein?
Das finanzamt überprüft doch nicht online die Berechtigung der Mitarbeiter.
die Überprüfung im Programm geschieht doch allenfalls anhand der Eingaben durch den Anwender,
also durch meinen Chef.
Beziehe normale Altersrente und habe nur 1 Minijob(seit Juni) , pauschalbesteuert.
bin also Epp berechtigt.
Auch auf die Gefahr , daß ich hier im falschen Forum schreibe,
vielleicht kennt sich da jemand aus und ist so freundlich,
mir Auskunft zu geben.
Oder kann es sein, daß durch ein (automatisches) Programmupdate die EPP Berechtigungen
aktualisiert werden, und dadurch die allerneuste EPP Verordnung für
Rentner, - die nämlich im Dezember die 300,- von der RV bekommen,- greift
und angestellte Rentner von der EPP Überweisung herausgenommen werden?
mein Arbeitgeber sagt mir,
das Finanzamt hätte im Lohnsteuerprogramm übermittelt,
daß ich nicht Epp berechtigt bin.
Kann das denn sein?
Das finanzamt überprüft doch nicht online die Berechtigung der Mitarbeiter.
die Überprüfung im Programm geschieht doch allenfalls anhand der Eingaben durch den Anwender,
also durch meinen Chef.
Beziehe normale Altersrente und habe nur 1 Minijob(seit Juni) , pauschalbesteuert.
bin also Epp berechtigt.
Auch auf die Gefahr , daß ich hier im falschen Forum schreibe,
vielleicht kennt sich da jemand aus und ist so freundlich,
mir Auskunft zu geben.
Oder kann es sein, daß durch ein (automatisches) Programmupdate die EPP Berechtigungen
aktualisiert werden, und dadurch die allerneuste EPP Verordnung für
Rentner, - die nämlich im Dezember die 300,- von der RV bekommen,- greift
und angestellte Rentner von der EPP Überweisung herausgenommen werden?
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