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Energiepauschale und Lohnsteueranmeldung

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    Energiepauschale und Lohnsteueranmeldung

    Hallo,
    mein Arbeitgeber sagt mir,
    das Finanzamt hätte im Lohnsteuerprogramm übermittelt,
    daß ich nicht Epp berechtigt bin.
    Kann das denn sein?
    Das finanzamt überprüft doch nicht online die Berechtigung der Mitarbeiter.
    die Überprüfung im Programm geschieht doch allenfalls anhand der Eingaben durch den Anwender,
    also durch meinen Chef.
    Beziehe normale Altersrente und habe nur 1 Minijob(seit Juni) , pauschalbesteuert.
    bin also Epp berechtigt.
    Auch auf die Gefahr , daß ich hier im falschen Forum schreibe,
    vielleicht kennt sich da jemand aus und ist so freundlich,
    mir Auskunft zu geben.
    Oder kann es sein, daß durch ein (automatisches) Programmupdate die EPP Berechtigungen
    aktualisiert werden, und dadurch die allerneuste EPP Verordnung für
    Rentner, - die nämlich im Dezember die 300,- von der RV bekommen,- greift
    und angestellte Rentner von der EPP Überweisung herausgenommen werden?

    #2
    ... und habe nur 1 Minijob(seit Juni) , pauschalbesteuert.
    Nach den bisher gültigen Regelungen hätte ein pauschal versteuerter Minijob für den Anspruch auf die EPP genügt.

    Das Finanzamt hat dazu sicher nichts übermittelt. Wie das in den Lohnabrechnungsprogrammen gehandhabt wird,

    weiß ich im Detail auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, das ist richtig.
      mein Chef meint nun, das Finanzamt hätte im SteuerProgramm anhand der vorliegenden Personendaten
      die Mitarbeiter markiert, an die er die EPP überweisen soll.
      Und ich sei nicht dabeigewesen.
      Ich vermute, daß der Anwender die Daten eingeben muss z,b. Wohnort, Steuerklasse, Mini oder Vollzeit, einziges Arbeitsverhältnis, usw. Und das Programm erkennt dann die Berechtigung. Und wenn der Haken z.B. bei "einziges Dienstverhältnis" nicht gesetzt wird,
      wählt das Programm entsprechend aus.

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        #4
        mein Chef meint nun, das Finanzamt hätte im SteuerProgramm anhand der vorliegenden Personendaten die Mitarbeiter markiert, an die er die EPP überweisen soll.
        Das wird aufgrund der Eingaben im Lohnabrechnungsprogramm gesteuert, das siehst du schon richtig, das Finanzamt markiert da nichts.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Bei Minijobs müssen die Arbeitgeber feststellen ob sie „Hauptarbeitgeber“ sind, hier ein Link zum Vordruck.

          https://www.minijob-zentrale.de/Shar...cationFile&v=2

          Somit durfte dein Arbeitgeber wenn du nicht schon so einen Zettel ausgefüllt hast, dir den Betrag gar nicht auszahlen.

          Evtl. waren die Kollegen die die Auszahlung bekommen haben auch mit Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 angestellt und gar keine Minijobber?

          Gruß
          Sonja
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          Kommentar


            #6
            Habe doch geschrieben, ich habe Rente plus 1 einziger Minijob.
            und die Bescheinigung über "erstes und einziges Arbeitsverhältnis" (Vordruck von Minijobzentrale) habe ich im August ausgefüllt und unterschrieben dem Arbeitgeber gegeben. Von daher musste er die EPP lt. Estg §117 u. §40a auszahlen, wenn er die Lohnsteueranmeldung monatlich macht oder sehe ich da was falsch.

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              #7
              Siehst Du grundsätzlich richtig. Aber schaue Dir doch mal Deine Lohnabrechnungen an, ob da tatsächlich pauschal versteuert wird (das Feld für die Lohnsteuerklasse ist dann üblicherweise leer oder es wird eine Lohnsteuerklasse 0 ausgewiesen) oder doch mit Lohnsteuerklasse VI.

              Wenn du sagst, dass der AG behauptet, das Finanzamt hätte XY im Lohnsteuerprogramm übermittelt, spekuliere ich, dass er die sog. ElStAM (Lohnsteuerabzugsmerkmale) abgerufen hat. Dazu hat er aber bei einer tatsächlichen Pauschalversteuerung gar keinen Anlass.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                was mich noch interessiert, vielleicht weiß das einer:
                kann der AG die Zahlung der EPP an mich nachholen, seine Lohnsteueranmeldung dahingehend nachträglich ändern oder mit der nächsten Lohnzahlung verbinden. Ist das möglich?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von polli Beitrag anzeigen
                  was mich noch interessiert, vielleicht weiß das einer:
                  kann der AG die Zahlung der EPP an mich nachholen, seine Lohnsteueranmeldung dahingehend nachträglich ändern oder mit der nächsten Lohnzahlung verbinden. Ist das möglich?
                  Lies Dir die passende FAQ durch: https://www.bundesfinanzministerium....pauschale.html
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    habe noch keine Abrechnungen erhalten, aber eigentlich kann er doch nur pauschal versteuern. Ich bekomme den Lohn brutto=netto ausgezahlt, außerdem kennt der AG meine Steuerklasse doch gar nicht. Er hat nicht danach gefragt und ich habe sie ihm nicht mitgeteilt. Wie gesagt bin Rentner und seitdem haben wir zwar die Kombination 3/5, (also ich die 5), wenn es mal zu einem Lohnsteuerabzug bei mir kommen würde.

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                      #11
                      Kann es sein , daß der AG in seinem Lohnsteuerprogramm (Lexware, o ä) manche Angestellte, zb die neuen oder die geringfügig beschäftigten für die Berücksichtigung der EPP , manuell hinzufügen muss . Und er das schlicht und ergreifend vergessen oder übersehen hat.

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                        #12
                        ... außerdem kennt der AG meine Steuerklasse doch gar nicht. Er hat nicht danach gefragt und ich habe sie ihm nicht mitgeteilt.
                        Das meinst jetzt du. Wenn er deine ELStAM abgerufen hat, kennt er sie natürlich. Allerdings sieht man aus der Lohnabrechnung, ob auf Steuerklasse

                        abgerechnet wird. Auch pauschal versteuerte Minijobs werden über das Lohnabrechnungsprogramm abgerechnet, wahrscheinlich muss man den Anspruch

                        auf die EPP dort hinterlegen. Ob da etwas vergessen wurde, werden wir im Anwenderforum nicht klären können.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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