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Falsche Steuerklasse bei Hauptarbeitgeber

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    Falsche Steuerklasse bei Hauptarbeitgeber

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe folgenden Sachverhalt:

    Ich war 2023 von Januar bis Dezember Tätig bei Hauptarbeitgeber A
    Ebenfalls war ich in 2023 von Januar bis März bei Nebenarbeitgeber B beschäftigt.
    Aufgrund einer Abfindung gab es nochmal eine "Beschäftigung" von 01.04-31.04.

    Bei A war ich bis März auf StKl. 4
    Bei B war ich beide male gem. Lohnsteuerbescheinigung auf StKl. 6 gemeldet.

    Seit dem Zeitpunkt der 2. Beschäftigung bei B lief ich nun bei A auf StKl. 6. Angeblich weil B mich für den Monat der Abfindung mit der 4 gemeldet hätte.
    D.h. es gibt von Hauptarbeitgeber A ebenfalls 2 Lohnsteuerbeschienigungen. Einmal mit Klasse 4 und einmal mit der 6.

    A sagt, B müsse die Steuerklasse ändern. Bei B bin ich aber nicht mehr beschäftigt und ich müsse das mit A klären.
    -> Frage 1: Wie komme ich bei A wieder auf die 4.


    Aber die viel wichtigere Frage 2 -> Wo genau kann ich das in der Einkommenssteuererklärung korrigieren/ angeben, dass ich eigentlich bei A in 4 wäre und die Abzüge vom FA korrigiert werden?

    Vielen Dank bereits vorab für euren Input.

    Grüße Sascha

    #2
    Anscheinend hat B sich für die Nachzahlung als Hauptarbeitgeber eingetragen und A zum Nebenarbeitgeber geworden.

    Korrigieren muss es aber A, indem er dich an Tag X abmeldet und am Tag X+1 wieder anmeldet mit ihm als Hauptarbeitgeber. Das gilt natürlich erst ab dann.

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      #3
      zur Frage 2: Du nutzt hoffentlich fuer die Einkommenssteuererklaerung den Bescheinigungsabruf, ansonsten musst die Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen deiner Arbeitgeber nehmen. Welche Steuerklasse die Arbeitgeber benutzt haben, ist fuer die Steuererklaerung erst einmal unbedeutend. Waehrend naemlich die Steuerklasse fuer den Lohnsteuerabzug im laufenden Jahr von Bedeutung ist, wird deine individuelle Steuerbelastung fuer das vergangene Jahr erst mit der Steuererklaerung aufgrund deines Einkommens etc. neu berechnet - unabhaengig von der eingetragenen Steuerklasse.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Jeder Arbeitgeber hat bei der Arbeitnehmer-Anmeldung gegenüber dem Finanzamt anzugeben, ob er "Hauptarbeitgeber" oder "Nebenarbeitgeber" ist.

        B hat also einen Fehler gemacht, indem er bei der Neuanmeldung für den Abfindungsmonat April nicht das Häkchen bei "Nebenarbeitgeber" gesetzt hat, sondern bei "Hauptarbeitgeber" - bei der Erstanmeldung des Nebenjobs muss B die Meldung korrekt als "Nebenarbeitgeber" gemacht haben, ansonsten wäre der Arbeitgeber A schon früher auf "Nebenarbeitgeber" gesetzt und Ihre Lohnabrechnungen schon früher mit Steuerklasse 6 abgerechnet worden.

        Und es ist leider so:

        Obwohl B den Fehler gemacht hat, hat A die Arbeit und muss korrigieren: siehe den Beitrag von multi .

        Und: M.W. setzt "das System" beim Finanzamt den ab Mai einzigen Arbeitgeber A nicht (!?) automatisch auf Hauptarbeitgeber ...
        Zuletzt geändert von Uwe64; 20.01.2024, 10:45.

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          #5
          Aber die viel wichtigere Frage 2 -> Wo genau kann ich das in der Einkommenssteuererklärung korrigieren/ angeben, dass ich eigentlich bei A in 4 wäre
          Du musst da nichts korrigieren, du trägst einfach alle Daten aus deinen vier Lohnsteuerbescheinigungen ein, wobei die Anlage N eine Einzelerfassung

          erlaubt. Nur für die Anlage Vorsorgeaufwand musst du selbst addieren oder du nutzt den Bescheinigungsabruf, der addiert auch die Versicherungsbeiträge.

          Zur Abmeldung und erneuten Anmeldung durch A siehe die Antwort '#2 von multi
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo zusammen,

            erstmal herzlichen Dank für die ganzen Antworten. Das hilft mir alles schonmal deutlich weiter. Ich habe mich nämlich schon in der Steuer-Software (Buhl Steuer 2023) und auch bei Google wund gesucht, wo ich ggf. eine Korrektur eintragen muss.

            Ich nutze den Belegabruf in Verbindung mit der Steuersoftware. Anlage N und Vorsorgeaufwand ist auch schon korrekt vorausgefüllt.

            Bezgl. der Korrektur werde ich mich also nochmal an A wenden müssen. Denn dieser behauptet ja nach wie vor, dass B das korrigieren müsse.
            B hat mir dazu auch ein "Referenzdatum" mittgeteilt, zu welchem A die Meldung machen müsse.

            Grüße Sascha

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              #7
              Zitat von Blacks07 Beitrag anzeigen
              B hat mir dazu auch ein "Referenzdatum" mittgeteilt, zu welchem A die Meldung machen müsse.
              A kann nur die Zukunft ändern. Insofern ist das Referenzdatum egal. Er soll dich Montag abmelden und Dienstag neu anmelden mit ihm als Hauptarbeitgeber. Für die Vergangenheit ist der Drops gelutscht.

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                #8
                Zitat von Blacks07 Beitrag anzeigen
                .....
                Bezgl. der Korrektur werde ich mich also nochmal an A wenden müssen. Denn dieser behauptet ja nach wie vor, dass B das korrigieren müsse....
                Hallo Blacks07,
                kenne ich aus eigener Erfahrung bei meiner Frau. Hat ein pauschalen Minijob zum Zeitung austragen angenommen und der Medienvertrieb hat sich als Hauptarbeitgeber in ELSTAM angemeldet, was ja komplett falsch war. Nach dem Hinweis, dass der Minijob in ELSTAM nichts verloren hat, wurde sofort wieder abgemeldet.
                Aber der eigentliche HAG war jetzt ja der NAG und hat sich gesträubt, weil er nichts falsch gemacht hat jetzt tätig zu werden, das hat ein halbes Jahr gedauert bis er korrigiert hat und solange gab es die Steuerklasse VI.

                Tschüß

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