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Abmeldung bereits ausgetretener Personen nicht erfolgt, alte Steuerjahre - Was tun?

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    Abmeldung bereits ausgetretener Personen nicht erfolgt, alte Steuerjahre - Was tun?

    Hallo,

    hat jemand Erfahrung im Umgang mit folgender Problematik:

    1. Bereits in alten Steuerjahren ausgetretene Personen sind mit Austritt nie bei ELSTAM abgemeldet worden.
    Da alte Steuerjahre zur Bearbeitung geschlossen sind, könnte frühestens eine Abmeldung zum 1.1.2024 erfolgen, um die Personen zumindest vom ELSTAM-Prozess abzumelden.

    Ist dies korrekt oder muss man hier anders vorgehen?


    2. Bei bereits in alten Steuerjahren ausgetretene Personen wurde die Anmeldung in dem jeweiligen Steuerjahr nicht korrekt beendet. Dadurch ist der Anmeldeprozess dieser Personen nie abgeschlossen worden und demzufolge auch Abmeldungen nie rausgangen.
    Was wäre das beste Vorgehen um hier den ELSTAM-Prozess irgendwie noch gerade zu ziehen, da im System die Anfrage der Anmeldung ja vorhanden ist, aber nie korrekt verarbeitet wurde?


    Vielen Dank!

    #2
    Ich nehme an es geht um den Austritt aus einer Kirche. Da würde ich im Zweifel mal mit der Bescheinigung über den Austritt beim Standesamt vorsprechen.

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      #3
      Nein, es geht um den Unternehmensaustritt.

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        #4
        Hallo AnSt,
        zu 1. -> der Arbeitgeber kann das so machen, dann ist keine "Karteileiche" in der ELSTAM-Datenbank.

        zu 2. ->wenn die Anmeldung nicht erfolgreich war ist in der ELSTAM-Datenbank kein Beschäftigungsverhältnis hinterlegt und ja auch niemals ein Datenrückmeldung mit Steuerklasse usw. an den Arbeitgeber erfolgt.
        Wie das im Lohnprogramm gelöscht wird muss der Arbeitgeber ja selbst erledigen.

        Tschüß

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