Hallo,
hat jemand Erfahrung im Umgang mit folgender Problematik:
1. Bereits in alten Steuerjahren ausgetretene Personen sind mit Austritt nie bei ELSTAM abgemeldet worden.
Da alte Steuerjahre zur Bearbeitung geschlossen sind, könnte frühestens eine Abmeldung zum 1.1.2024 erfolgen, um die Personen zumindest vom ELSTAM-Prozess abzumelden.
Ist dies korrekt oder muss man hier anders vorgehen?
2. Bei bereits in alten Steuerjahren ausgetretene Personen wurde die Anmeldung in dem jeweiligen Steuerjahr nicht korrekt beendet. Dadurch ist der Anmeldeprozess dieser Personen nie abgeschlossen worden und demzufolge auch Abmeldungen nie rausgangen.
Was wäre das beste Vorgehen um hier den ELSTAM-Prozess irgendwie noch gerade zu ziehen, da im System die Anfrage der Anmeldung ja vorhanden ist, aber nie korrekt verarbeitet wurde?
Vielen Dank!
hat jemand Erfahrung im Umgang mit folgender Problematik:
1. Bereits in alten Steuerjahren ausgetretene Personen sind mit Austritt nie bei ELSTAM abgemeldet worden.
Da alte Steuerjahre zur Bearbeitung geschlossen sind, könnte frühestens eine Abmeldung zum 1.1.2024 erfolgen, um die Personen zumindest vom ELSTAM-Prozess abzumelden.
Ist dies korrekt oder muss man hier anders vorgehen?
2. Bei bereits in alten Steuerjahren ausgetretene Personen wurde die Anmeldung in dem jeweiligen Steuerjahr nicht korrekt beendet. Dadurch ist der Anmeldeprozess dieser Personen nie abgeschlossen worden und demzufolge auch Abmeldungen nie rausgangen.
Was wäre das beste Vorgehen um hier den ELSTAM-Prozess irgendwie noch gerade zu ziehen, da im System die Anfrage der Anmeldung ja vorhanden ist, aber nie korrekt verarbeitet wurde?
Vielen Dank!
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