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    #31
    Überall gibt es Probleme mit dem Abruf z.B. Niedersachsen​
    Nicht überall ! Technische Probleme gab es bei mir nicht. Meine Daten wurden am 30.11. bereitgestellt und am 03.12. vom Lohnbüro meines früheren AG

    abgerufen. Unsere PKV hat, wie von mir schon befürchtet, auch die auf meine Ehefrau entfallenden Beiträge mit übermittelt, obwohl meine Frau

    sozialversicherungsrechtlich schon seit ihrem Renteneintritt nicht mehr als Familienangehörige gilt. Mit den neuen Werten sinkt mein Lohnsteuereinbehalt

    aus der Betriebsrente monatlich um mehr als 50 €, was natürlich bei der Berechnung unserer Vorauszahlungen für 2026 nicht berücksichtigt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Probleme mit dem Abruf gibt es auch in NRW, Mitteilung des Landesamts für Besoldung, Zitat:

      "Beim Abruf dieser Daten ist es seitens des BZSt zu technischen Problemen gekommen, sodass die Übermittlungen nicht erfolgen konnte. Dies kann Auswirkungen auf Ihre Bezügeabrechnung haben.

      Auch andere Länder und der Bund sind hiervon betroffen."

      Ich habe eine ELSTAM-Abfrage gemacht, die innerhalb von 30 Minuten beantwortet war - die Angabe der Bearbeitungsdauer auf der Internetseite ist daher falsch. Auch bei mir sind die Daten ab 01.26 korrekt von der PKV übermittelt worden. Nur eben nicht vom LBV abgerufen worden.

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        #33
        Bei mir auch ein negativ Geschäft... Lohnsteuer um 44 € höher als im Dezember bei gleichem Gehalt

        „Die ab 01.01.2026 gültigen Beitragswerte für die private Kranken- und Pflegeversicherung (zur
        Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren) konnten für die
        Abrechnung ab Januar 2026 noch nicht berücksichtigt werden. Ursächlich dafür sind technische
        Übermittlungs- und Bereitstellungsprobleme. Sollten Sie hiervon betroffen sein, bitten wir von einer
        Rückfrage abzusehen. Sobald uns die betreffenden Daten zur Verfügung stehen, wird die
        Bezügeabrechnung automatisch korrigiert und eine entstandene steuerliche Mehrbelastung rückwirkend
        ausgeglichen.“​

        Nachtrag: die Daten der KV/PV sind bereits übermittelt und beim Abruf der ElStAM auch sichtbar. Der Abruf durch den AG hat aber scheinbar nicht geklappt oder wurde schlicht nicht gemacht. Letzter Datenabruf war am 4.11.25.
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 17.12.2025, 06:23.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #34
          Die Abrufprobleme scheinen hauptsächlich die Bezügestellen Besoldung zu betreffen. Mein früherer AG ist ein kommunales Unternehmen,

          da hat die Bereitstellung offensichtlich funktioniert. So früh hätte unser Lohnbüro die Daten gar nicht benötigt, meine Betriebsrente erhalte

          ich erst am Ende des Monats und nicht im Voraus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #35
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nicht überall !
            Korrekt.

            Nachdem meine PKV mir mitgeteilt hat, dass sie die Daten für ELStAM übermittelt hat, habe ich sie abgefragt. Ich kann bestätigen, dass die Daten vorhanden sind und mein Arbeitgeber sie am 4.12. abgerufen hat. Ich bezweifle ja gar nicht, dass es irgendwo hakt, aber es gibt eine gewisse Tendenz davon, dass wenn es bei einem selbst nicht funktioniert hat, darauf zu schließen, dass es überall so ist.

            Statt "meine Mülltonne wurde nicht geleert" klingt "in der ganzen Straße wurde der Müll nicht geholt" auch viel besser.

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              #36
              Nachdem meine PKV mir mitgeteilt hat, dass sie die Daten für ELStAM übermittelt hat, habe ich sie abgefragt
              Eine schriftliche Mitteilung zur konkreten Datenübermittlung habe ich bis jetzt nicht erhalten, es gab vor einigen Monaten allerdings ein Infoschreiben,

              in dem die Umstellung auf ELStAM angekündigt wurde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #37
                Einige Bezügestellen Besoldung melden :

                Dass die Lohnsteuerabzugsbeträge auch für die Bezügeabrechnung 02/2026 in den Statusgruppen Besoldung und Versorgung weiterhin fehlerhaft sind.

                Die Differenzbeträge werden nachträglich durch Rückrechnung korrigiert.​

                Das ganze wurde ja hervorragend vorbereitet....seit dem Sommer bekannt.

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                  #38
                  Auch in Sachsen wurde ordnungsgemäß durch die PKV gemeldet, irgendwo zwischen BZSt und Besoldungsstelle gab es aber technishce Probleme, so dass die Januargehälter falsch sind. Soll mit Februargehalt korrigiert werden.

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                    #39
                    Obwohl meine Krankenkassenbeiträge für 2026 bei ELSTAM gespeichert sind, habe auch ich für den in 2026 unveränderten Versorgungsbetrag mehr Steuern zahlen müssen. Auf der Seite der zuständigen Versorgungsstelle (Bundesanstalt für Post und Telekommunikation) steht dazu:
                    4. Zu hoher Lohnsteuer-Abzug wg. techn. Probleme
                    Ab dem 1. Januar 2026 werden grundsätzlich die gesetzlich abzugsfähigen Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung elektronisch von den Versicherungsunternehmen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Aufgrund eines technischen Problems beim BZSt ist die Übermittlung bislang bundesweit nicht erfolgt. Ohne diese Daten wird die Lohnsteuer nach derzeitigem Stand zu hoch berechnet.
                    Konkrete Auskünfte zur Auswirkung auf die Auszahlungshöhe für die Abrechnung im Januar 2026 sind nicht möglich. Insoweit bitten wir, von Rückfragen abzusehen.
                    Nach der Datenlieferung erfolgt zur folgenden Abrechnung automatisch eine rückwirkende Korrektur und ggf. eine Erstattung Ihrer Lohnsteuer. Diese gilt es abzuwarten.

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                      #40
                      Aufgrund eines technischen Problems beim BZSt ist die Übermittlung bislang bundesweit nicht erfolgt.
                      Was ja wohl so nicht stimmen kann ! Meine ab Januar 2026 gültigen Monatsbeträge hat das BZSt bereits am 30.11.2025 bereitgestellt.

                      Mein ehemaliger AG hat die Werte dann am 04.12.2025 abgerufen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #41
                        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                        Nachtrag: die Daten der KV/PV sind bereits übermittelt und beim Abruf der ElStAM auch sichtbar. Der Abruf durch den AG hat aber scheinbar nicht geklappt oder wurde schlicht nicht gemacht. Letzter Datenabruf war am 4.11.25.
                        Nachdem mein Versorgungsservice schreibt, dass das Problem beim BZSt liegt ist davon auszugehen, dass der Abruf nicht klappt und sie deshalb auch nicht abgerufen haben. In der am 16.12.2025 abgerufenen Auskunft steht nämlich folgendes:
                        In den letzten 24 Monaten sind durch Ihre(n) Arbeitgeber keine Lohnsteuerabzugsmerkmale abgerufen worden

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                          #42
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Was ja wohl so nicht stimmen kann ! Meine ab Januar 2026 gültigen Monatsbeträge hat das BZSt bereits am 30.11.2025 bereitgestellt.
                          Die Meinigen liegen ja auch beim BZSt, können aber offensichtlich nicht abgerufen werden. Und da mehrere Versorgungsdienstleister ein Abrufproblem haben, wird die Ursache wohl beim BZSt zu suchen sein.

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                            #43
                            Und da mehrere Versorgungsdienstleister ein Abrufproblem haben, wird die Ursache wohl beim BZSt zu suchen sein.
                            Das ist jetzt aber spekulativ. Mein ehemaliger AG konnte die ELStAM-Datenbank jedenfalls problemlos abrufen und hat das ja auch gemacht.

                            Anscheinend hatten hauptsächlich die großen öffentlichen Abrechnungsstellen Probleme mit dem Abruf, manche haben die wohl immer noch.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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