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    #16
    Zitat von Herm1 Beitrag anzeigen
    Elster:
    Die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale wird zeitverzögert in Mein Posteingang eingestellt. Dieser Vorgang kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

    Wie schnell geht das denn...ich hab noch keine Abfrage gemacht !
    Ein bis zwei Tage.

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      #17
      Wie schnell geht das denn...ich hab noch keine Abfrage gemacht !
      Bei mir hat es bei der letzten Abfrage zwar mehrere Stunden gedauert, aber nicht mehrere Tage, wie das nach meiner Erinnerung früher durchaus der Fall war.

      Da aber immer nur der momentan aktuelle Stand geliefert wird, enthält eine Abfrage vor dem 01.01.2026 die von der PKV übermittelten Beiträge nicht.

      Bis dahin müsste ich auch die schriftliche Mitteilung unserer PKV in Händen haben. Die Tariferhöhung ab 2026 ist Ende November eingetroffen, da

      waren aber die Basisbeiträge zur KV nicht gesondert angegeben, so dass ich nicht weiß, wie hoch der Beitragsanteil für die Wahlleistungen ausfällt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Im ÖD Forum schreibt ein Mitglied er hat von der Debeka die Vorsorgeaufwendungen für die Basisabsicherung
        erhalten...

        Er schreibt aber auch:
        Gemeldet wird aber auch ein Arbeitgeberzuschuss nach Paragraph 257 SGB V und 61 SGB XI.
        Der Gesamtbetrag hierbei ist deutlich höher als die o.g. Vorsorgeaufwendungen. ??

        Auswirkungen ?

        Link: https://forum.oeffentlicher-dienst.i...,127273.0.html
        Zuletzt geändert von Herm1; Heute, 15:02.

        Kommentar


          #19
          Auswirkungen ?
          Ein AG-Zuschuss bemisst sich nach den tatsächlichen Beiträgen zur Krankenversicherung, nicht nach dem Beitrag zur Basisversicherung,

          der Beitragsanteil für Wahlleistungen wird da mit eingerechnet. Wenn jemand beihilfeberechtigt ist oder Anspruch auf freie Heilfürsorge hat,

          hat er normalerweise keinen Anspruch auf einen steuerfreien AG-Zuschuss.
          Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 16:05.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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