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    #16
    Zitat von Herm1 Beitrag anzeigen
    Elster:
    Die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale wird zeitverzögert in Mein Posteingang eingestellt. Dieser Vorgang kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

    Wie schnell geht das denn...ich hab noch keine Abfrage gemacht !
    Ein bis zwei Tage.

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      #17
      Wie schnell geht das denn...ich hab noch keine Abfrage gemacht !
      Bei mir hat es bei der letzten Abfrage zwar mehrere Stunden gedauert, aber nicht mehrere Tage, wie das nach meiner Erinnerung früher durchaus der Fall war.

      Da aber immer nur der momentan aktuelle Stand geliefert wird, enthält eine Abfrage vor dem 01.01.2026 die von der PKV übermittelten Beiträge nicht.

      Bis dahin müsste ich auch die schriftliche Mitteilung unserer PKV in Händen haben. Die Tariferhöhung ab 2026 ist Ende November eingetroffen, da

      waren aber die Basisbeiträge zur KV nicht gesondert angegeben, so dass ich nicht weiß, wie hoch der Beitragsanteil für die Wahlleistungen ausfällt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Im ÖD Forum schreibt ein Mitglied er hat von der Debeka die Vorsorgeaufwendungen für die Basisabsicherung
        erhalten...

        Er schreibt aber auch:
        Gemeldet wird aber auch ein Arbeitgeberzuschuss nach Paragraph 257 SGB V und 61 SGB XI.
        Der Gesamtbetrag hierbei ist deutlich höher als die o.g. Vorsorgeaufwendungen. ??

        Auswirkungen ?

        Link: https://forum.oeffentlicher-dienst.i...,127273.0.html
        Zuletzt geändert von Herm1; 07.12.2025, 15:02.

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          #19
          Auswirkungen ?
          Ein AG-Zuschuss bemisst sich nach den tatsächlichen Beiträgen zur Krankenversicherung, nicht nach dem Beitrag zur Basisversicherung,

          der Beitragsanteil für Wahlleistungen wird da mit eingerechnet. Wenn jemand beihilfeberechtigt ist oder Anspruch auf freie Heilfürsorge hat,

          hat er normalerweise keinen Anspruch auf einen steuerfreien AG-Zuschuss.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 07.12.2025, 16:05.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #20
            Ich bin gespannt auf meine Bezügemitteilung für Januar 2026...

            Die Meldung hab ich heute auch noch gefunden:



            Keine Teilnahme der KVB am elektronischen Meldeverfahren

            Es besteht die Möglichkeit, bei dem für das Mitglied jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamt ab dem 01.11.25 einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Jahr 2026 zu stellen und einen entsprechenden Freibetrag auf der Anlage „Sonderausgaben/ außergewöhnliche Belastung“ eintragen zu lassen.

            Oh..Oh..was für ein Zirkus...

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              #21
              Wer dort Mitglied ist, ist gut beraten, in den nächsten Tagen einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für 2026 zu stellen,

              die Bescheinigungen der KVB sollen ja in Kürze eintreffen. https://www.elster.de/eportal/formul...essigungelstam
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Fängt ja gut an das Jahr 2026: Minusgeschäft (Bericht aus einem anderen Forum)

                Also aus dem Geschäftsbereich BKM kann ich vermelden, dass die Übertragung der Daten der PKV über ELStAM aus technischen Gründen nicht erfolgen konnte. Man ist laut BVA dabei die technischen Probleme zu beheben und es kommt dann zu entsprechenden Neuberechnungen/Nachzahlungen bei der folgenden Bezügezahlung.
                Zuletzt geändert von Herm1; 11.12.2025, 11:24.

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                  #23
                  Ich habe heute meine Bezügemitteilung für Januar 26 erhalten und dort wurden die neuen Vorsorgeaufwendungen bereits berücksichtigt.

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                    #24
                    Da meine Betriebsrente erst am Monatsende überwiesen wird und meine PKV mir zu den übermittelten Werten bisher nichts mitgeteilt hat,

                    werde ich, wenn es dabei bleibt, am 2. Januar 2026 meine eigenen ELStAM abrufen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Nachtrag: ein heutiger ELSTAM-Abruf hat auch die Vorsorgeaufwendungen ausgewiesen.

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                        #26
                        Nachtrag: ein heutiger ELSTAM-Abruf hat auch die Vorsorgeaufwendungen ausgewiesen.
                        Wirklich ? Laut den Hinweisen auf der Abrufseite sollte immer nur der aktuelle ELStAM-Stand geliefert werden, die neuen ELStAM gelten ja erst ab Januar 2026,

                        also im Folgemonat bzw. hier im Folgejahr.

                        Hinweis_ELStAM.jpg
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Ja, wirklich

                          image.png

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                            #28
                            Ich habe aufgrund deines Hinweises im Beitrag '#26 meine ELStAM ebenfalls abgefragt. Die Antwort liegt bereits vor und es stimmt,

                            die ab Januar 2026 berücksichtigungsfähigen Vorsorgebeiträge sind auch bei mir enthalten. Da kann ich jetzt gleich den Dauerauftrag

                            für die monatlichen Steuerrückstellungen ab Januar 2026 erhöhen, der Betrag ist deutlich höher als die bisherige Mindestvorsorgepauschale.

                            Siehe hierzu auch meinen Beitrag '#2: https://forum.elster.de/anwenderforu...321#post467321

                            Mein ehemaliger AG hat die neuen ELStAM bereits Anfang Dezember abgerufen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Ich hab Samstag den 13.12. die Abfrage gemacht..und gerade die Antwort im Posteingang gefunden.

                              Die Beiträge für 2026 werden angezeigt..identisch mit den "Papierbescheiden".

                              Aber:
                              Abrufe der Lohnsteuerabzugsmerkmale
                              In den letzten 24 Monaten sind durch Ihre(n) Arbeitgeber keine Lohnsteuerabzugsmerkmale
                              abgerufen worden.​

                              Überall gibt es Probleme mit dem Abruf z.B. Niedersachsen

                              Kommentar


                                #30
                                [QUOTE=Charlie24;n469294]Ich habe aufgrund deines Hinweises im Beitrag '#26 meine ELStAM ebenfalls abgefragt. Die Antwort liegt bereits vor und es stimmt,

                                die ab Januar 2026 berücksichtigungsfähigen Vorsorgebeiträge sind auch bei mir enthalten. Da kann ich jetzt gleich den Dauerauftrag

                                für die monatlichen Steuerrückstellungen ab Januar 2026 erhöhen, der Betrag ist deutlich höher als die bisherige Mindestvorsorgepauschale.

                                /QUOTE]

                                Ich kann bestätigen, dass das läuft.

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