Änderungsmitteilungen leer?

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  • Weichold
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    • 1

    #1

    Änderungsmitteilungen leer?

    Ich bekomme per Mail die Nachricht von zu neuen Änderungslisten. Wenn ich die aufrufe, erscheint eine datierte Liste mit den Änderungsmitteilunge, mal für 1, mal für 2, mal für NULL Mitarbeiter. Verstehe ich nicht. Dazu auch: Mitarbeiter, die schon ewig nicht mehr bei mir sind...wieso bekomme ich da noch Daten?
    Da tauchen zu EINEM Datum/Zeit mehrere Hinweise auf Monatslisten auf, mit für mich offensichtlich irrelevanten Änderungen, manchmal sind die ALT und NEU-Daten auch identisch...
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46194

    #2
    Verstehe ich nicht. Dazu auch: Mitarbeiter, die schon ewig nicht mehr bei mir sind...wieso bekomme ich da noch Daten?
    Profis in Sachen ELStAM sind hier im Anwenderforum selten unterwegs, ich bin auch keiner !

    Vielleicht bist du bei Mitarbeitern, die schon ewig nicht mehr bei dir sind, noch als Nebenarbeitgeber eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Elster-Helfer
      Benutzer
      • 04.08.2026
      • 39

      #3


      "...

      3. Arbeitgeberwechsel
      62 In Fällen des Arbeitgeberwechsels ist der bisherige Arbeitgeber verpflichtet, die
      Beendigung des Dienstverhältnisses der Finanzverwaltung unverzüglich durch
      Datenfernübertragung mitzuteilen und den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung
      zeitnah elektronisch abzumelden (...) ..."

      aus den FAQ's:

      "Abmelden eines Arbeitnehmers

      Was geschieht, wenn ein Arbeitgeber nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die Abmeldung des Arbeitnehmers vergisst?

      Eine automatische Abmeldung erfolgt nicht. Wenn sich ein neuer Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber anmeldet, wird der vorherige Arbeitgeber automatisch zum Nebenarbeitgeber mit der Folge, dass diesem nur noch die ELStAM mit Steuerklasse VI bereitgestellt werden. Da der Arbeitgeber nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zur Abmeldung verpflichtet ist, kann das Betriebsstättenfinanzamt bei Verstoß gegen die Pflicht zur Abmeldung Zwangsmittel androhen und festsetzen."

      Und dann gibt es noch das hier:






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