Hallo und guten Abend,
ich habe hier ein Problem mit einer Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter. Mein Mann arbeitet nebenberuflich als Lehrbeauftragter an einer Hochschule. Er hat über seine Einnahmen hierüber eine Bescheinigung die auch an das Finanzamt gegangen ist. Jetzt weiß ich nicht wie ich diese Einnahme in die Steuer unterbringen soll. Gebe ich das bei den steuerfreien Aufwandsentschädigungen ein oder muss ich die Anlage S ausfüllen? Bei beiden Möglichkeiten habe ich irgendwie Schwierigkeiten.
Vielleicht kann mir jemand hier helfen. Ich benutze für die Steuer das Programm Quicksteuer Deluxe.
Vielen Dank
renau01
ich habe hier ein Problem mit einer Nebentätigkeit als Lehrbeauftragter. Mein Mann arbeitet nebenberuflich als Lehrbeauftragter an einer Hochschule. Er hat über seine Einnahmen hierüber eine Bescheinigung die auch an das Finanzamt gegangen ist. Jetzt weiß ich nicht wie ich diese Einnahme in die Steuer unterbringen soll. Gebe ich das bei den steuerfreien Aufwandsentschädigungen ein oder muss ich die Anlage S ausfüllen? Bei beiden Möglichkeiten habe ich irgendwie Schwierigkeiten.
Vielleicht kann mir jemand hier helfen. Ich benutze für die Steuer das Programm Quicksteuer Deluxe.
Vielen Dank
renau01
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