Habe folgendes Problem. Ist hier anscheinend auch schon öfters besprochen worden aber ich raff es nicht. Bei mir wird die Festsetzung der Einkommenssteuer sehr hoch angesetzt in Elster. Evtl ist das auch normal? Früher war es nur immer mit 0.00 angesetzt.... Nun steht da!
+-----------------------+-----------------+---------------+-----------------+--------------------+
| | | | | |
| | Einkommensteuer | evangelische | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | | Kirchensteuer | zuschlag | |
| | € | € | € | € |
+-----------------------+-----------------+---------------+-----------------+--------------------+
| Festgesetzt werden | 4.360,00 | 392,40 | 239,80 | |
| Abzug vom Lohn | -3.648,00 | -328,18 | -198,01 | |
| verbleibende Beträge | 712,00 | 64,22 | 41,79 | 818,01 |
+-----------------------+-----------------+---------------+-----------------+--------------------+
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Insgesamt
€ €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 27.889
ab
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Wege mit dem eigenen PKW
251 Tage x 6 km x 0,30 EUR 451,80
Entfernungspauschale 452
insgesamt -452
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -110
Fortbildungskosten. . . . . . . . . . . . . . . -1.047
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -16
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.264 . . . . . . . . . . . . . . 26.264
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.264 . . . . . . . . . . . . . . 26.264
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.264
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 71
davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . 71. . . . -71
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 329
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . 329
Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -329
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.864
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 25.864 . . . . . . . . . . . . . . 4.360
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.360
Berechnung der Kirchensteuer
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.360
davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392,40
Berechnung des Solidaritätszuschlags
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.360
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.360
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239,80
Ich hatte nun mal ausgerechnet dass ich eig viel viel mehr wiederbekommen müsste, laut Elster aber nicht. Ich hoffe mir kann da jemand was zu sagen.
Mfg
+-----------------------+-----------------+---------------+-----------------+--------------------+
| | | | | |
| | Einkommensteuer | evangelische | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | | Kirchensteuer | zuschlag | |
| | € | € | € | € |
+-----------------------+-----------------+---------------+-----------------+--------------------+
| Festgesetzt werden | 4.360,00 | 392,40 | 239,80 | |
| Abzug vom Lohn | -3.648,00 | -328,18 | -198,01 | |
| verbleibende Beträge | 712,00 | 64,22 | 41,79 | 818,01 |
+-----------------------+-----------------+---------------+-----------------+--------------------+
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Insgesamt
€ €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 27.889
ab
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Wege mit dem eigenen PKW
251 Tage x 6 km x 0,30 EUR 451,80
Entfernungspauschale 452
insgesamt -452
Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -110
Fortbildungskosten. . . . . . . . . . . . . . . -1.047
übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -16
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.264 . . . . . . . . . . . . . . 26.264
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.264 . . . . . . . . . . . . . . 26.264
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26.264
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 71
davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . 71. . . . -71
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 329
ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . 329
Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -329
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.864
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 25.864 . . . . . . . . . . . . . . 4.360
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.360
Berechnung der Kirchensteuer
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.360
davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392,40
Berechnung des Solidaritätszuschlags
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.360
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.360
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239,80
Ich hatte nun mal ausgerechnet dass ich eig viel viel mehr wiederbekommen müsste, laut Elster aber nicht. Ich hoffe mir kann da jemand was zu sagen.
Mfg
Kommentar