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ESt Erklärung 2012 und 2013 (negative Einkünfte) gleichzeitig abgeben?

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    ESt Erklärung 2012 und 2013 (negative Einkünfte) gleichzeitig abgeben?

    Hallo liebes Forum,

    bin neu hier und hoffe auf Hilfe.

    Ich war in den letzten Jahren "nur" angestellt und nicht verpflichtet, meine ESt-Erklärung abzugeben. Jetzt habe ich im Jahr 2013 negative Einkünfte (habe nur bis Mai gearbeitet, seitdem ohne Einkommen, und sehr hohe Weiterbildungs- und Werbungskosten durch Studium im Ausland) und freue mich deshalb auf eine Steuerrückerstattung - allerdings weiß ich, dass negative Einkünfte auch u.U. rückwirkend sein können (fürs Jahr 2012 in meinem Fall dann).

    Für die Steuererklärung 2013 habe ich mir die WISO Software geholt (da kompliziert), die für 2012 habe ich jetzt vor über Elster Online zu machen.

    Meine Frage: muss ich bei der Erstellung der 2012 Erklärung jetzt schon irgendwo eingeben, dass hier u.U. rückwirkende Verluste dazu kommen?

    Vielen lieben Dank,
    Zuzi.

    #2
    AW: ESt Erklärung 2012 und 2013 (negative Einkünfte) gleichzeitig abgeben?

    Hallo,
    besser Du arbeitest nur mit einem System: WISO oder EOP. Vorteil: Die vorherigen Daten sind ggfs. vorhanden. Ein Verlust aus 2012 lässt sich schnell nach 2013 übertragen.
    Zuletzt geändert von stiller; 12.07.2014, 16:16. Grund: 2012
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: ESt Erklärung 2012 und 2013 (negative Einkünfte) gleichzeitig abgeben?

      Hallo stiller,

      danke für Deine schnelle Antwort. Ich werde die Verluste in 2013 haben, und wenn dann in 2012 zurück tragen (andere Richtung also).

      Ich hätte 2012 gerne auch in WISO gemacht, nur muss man dafür scheinbar eine extra Version (für 2012) kaufen - und meine Steuererklärung für 2012 ist extrem einfach, von daher reicht EOP auch. Das Einzige, wo ich mir unsicher bin, ist halt ob ich da drin schon "vormerken" soll dass u.U. Verluste in das Jahr zurückgetragen werden... (so bald ich mit der ESt Erklärung für 2013 fertig bin, das dauert wohl noch ein wenig)

      LG,
      Zuzi.

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        #4
        AW: ESt Erklärung 2012 und 2013 (negative Einkünfte) gleichzeitig abgeben?

        Hallo,
        bist Du sicher, dass ein Verlustrücktrag überhaupt in Betracht kommt? Das EOP ist eine reine Ausfüllhilfe wie EF, WISO oder andere kommerzielle Software können mehr. Zu Vor- und Rückträgen von Verlusten äussere ich mich nicht, da gibt es Berufsgruppen, die das dürfen, oder Software, die das kann.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: ESt Erklärung 2012 und 2013 (negative Einkünfte) gleichzeitig abgeben?

          So oder so, die 2012er Erklärung machst du ganz "normal".
          D.h. dort machst du keine Angabe zu irgendwelchen Verlusten, da diese ja erst in der 2013er Erklärung entstanden sind.

          Erst später in der 2013er Erklärung machst du dann im Mantelbogen Zeile 93 entsprechende Angaben.
          Mfg

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            #6
            AW: ESt Erklärung 2012 und 2013 (negative Einkünfte) gleichzeitig abgeben?

            Aber Vorsicht, Zeile 93 beantragt die Beschränkung des Rücktrags auf den angegebenen Wert. Sollte man sich verrechnet haben und eigentlich mehr zurücktragen können, würde das Finanzamt trotzdem nur diesen Betrag zurücktragen.

            Im Normalfall - wenn das FA nicht schläft - geschieht der Rücktrag automatisch unbegrenzt. Allerdings sollte man nach gewisser Wartezeit (1-2 Monate) nach dem Bescheid 2013 nachfragen, falls 2012 immer noch nicht geändert wurde - dann schlief evtl. das FA doch.

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              #7
              AW: ESt Erklärung 2012 und 2013 (negative Einkünfte) gleichzeitig abgeben?

              Hallo,

              ich denke die Grundrechnungsart (hier Subtraktion) bezüglich Beschränkung des Verlustrücktrags,
              sollte jeder User beherrschen

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: ESt Erklärung 2012 und 2013 (negative Einkünfte) gleichzeitig abgeben?

                Ich meinte Fehler bei der Ermittlung des rücktragsfähigen Verlustes selbst.

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